Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens hat schon heute tiefgreifende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und den Arbeitsalltag. Sie bietet auch Heilmittelerbringenden aus der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie zahlreiche Chancen, ihren Praxisalltag effizienter zu gestalten und die Patientenversorgung zu verbessern.
Für Leistungserbringende gibt es zahlreiche Informationen, Vorschriften und zeitliche Vorgaben, die für Unsicherheit sorgen:
Wann ist der TI-Anschluss verpflichtend?
Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Wird es noch Änderungen im Zeitplan oder an den technischen Vorgaben geben?
Was beinhaltet die Telematikinfrastruktur (TI)?
Wir unterstützen die Gesundheitsberufe in Deutschland umfassend bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und begleiten sie partnerschaftlich. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte von A bis Z für Heilmittelerbringende zusammengefasst.
Die Anbindung an die TI ist ein entscheidender Schritt für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer, um von den Vorteilen der digitalen Gesundheitsdienste zu profitieren. Die TI ermöglicht eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation mit anderen Gesundheitsdienstleistern, Krankenkassen und Behörden. Es ist wichtig, die Integration in die TI und Digitalisierung als strategische Investition zu betrachten, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine moderne Patientenversorgung zu gewährleisten. Im ersten Schritt benötigt jede Praxis eine TI-fähige Praxisverwaltungssoftware.
Doch wann sollte man anfangen und wie geht es weiter?
Die Einführung der TI für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer folgt einem klaren Zeitplan, der von der Bundesregierung durch das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben ist.
Hier die für Heilmittelpraxen geltenden Fristen (Stand 3. Juni 2024):
Seit dem 1. Juli 2021 haben Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Hebammen die Möglichkeit, sich freiwillig an die TI anzubinden.
Anfang 2024 wurde diese Möglichkeit auf alle anderen Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer erweitert.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Anbindung an die TI verpflichtend.
Im Hinblick auf die elektronische Verordnung (eVO) besteht ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit zur freiwilligen Verarbeitung.
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Fähigkeit zur Verarbeitung von eVOs dann verpflichtend.
Diese schrittweise Einführung soll den Heilmittelerbringenden ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen technischen Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen in ihren Praxisabläufen vorzunehmen.
Was sollte schon heute im Praxisalltag integriert werden, wie kann die Praxis schon vorbereitet werden und womit können Praxisinhaberinnen und -inhaber sich noch Zeit lassen?
Der Anschluss an die TI erfolgt also sukzessive und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Sie beinhaltet neben der Installation verschiedener technischer Anwendungen einen mehrstufigen Registrierungsprozess (Registrierung beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B), Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)).
Die Nutzung einer Cloud bietet Heilmittelpraxen die Möglichkeit, sicher auf Praxisdaten und Softwareanwendungen zuzugreifen. Dies verbessert die Flexibilität und Mobilität, während gleichzeitig die Datensicherheit gewährleistet wird.
Antworten auf alle wichtigen Fragen – von G wie Geld (welche Förderungen gibt es und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?) bis hin zu Z wie Zukunftssicherheit (womit sollten Sie in Zukunft rechnen?) – erfahren Sie im kostenlosen Leitfaden „Das Abc der Digitalisierung für Heilmittelpraxen“.
Das Whitepaper „Das Abc der Digitalisierung“ liefert Informationen von A bis Z zur Digitalisierung und ihre Bedeutung für Heilmittelerbringende.
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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