« zurück zum Blog

Abrechnung Muster 56 Rehasport Funktionstraining

rehasport-funktionstraining-abrechnung

Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular (Muster 56) für Rehabilitationssport und Funktionstraining ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.

Die Anpassungen standen unter anderem auch mit den gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zusammen. 

Unser Kundenservice hat alle wichtigen Neuerungen für NOVENTI-AbrechnungskundInnen aufgeschlüsselt und notwendigen Informationen für Sie detailliert dokumentiert.

Muster 56 - Vorderseite prüfen

Bei Erhalt der Verordnung auf dem Muster 56 sind die Angaben des verordnenden Arztes auf der Vorderseite auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen.

Sollten Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden sein, müssen diese ggfs. korrigiert oder nachgetragen werden, um Absetzungen seitens der Kostenträger vorzubeugen.

  • Angaben zu Kostenträgern und Versichertem
  • Betriebsstätten und Arztnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Auswahl Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  • ICD-10-Code

 

 

 

Muster 56 - Rückseite und Kostenübernahme prüfen

  • Angaben zu Leistungsart und -dauer, Frequenz, zusätzliche Angaben des Arztes
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes
  • Antrag zur Kostenübernahme
  • Unterschrift des Versicherten
  • Genehmigung des Kostenträgers

Rehasport-Teilnahmebestätigung korrekt ausfüllen

Auf den aktuell gültigen Teilnahmebestätigungen muss für eine problemlose Abrechnung auf die Vollständigkeit der Angaben geachtet werden.

  • Angaben und Bestätigung des Versicherten
  • Teilnahmebestätigung
  • Bestätigung des Übungsleiters
  • Abrechnungspositionsnummer
  • Anzahl der Übungsveranstaltungen

 

Unser Tipp: NOVENTI myYOLO ermöglicht digitale Teilnehmerunterschriften! 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Verordnungsrelevante Diagnosen und Nebendiagnosen: Die Angabe der verordnungsrelevanten Diagnosen und Nebendiagnosen erfolgt künftig von ICD-10-GM-Codes.
  • Neues Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf: Neues Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen (z. B. Blindheit, Doppelamputation oder Hirnverletzungen).
  • Empfohlene Anzahl an Übungseinheiten: Die Anzahl der Übungseinheiten wird pro Woche getrennt nach Rehasport und Funktionstraining angegeben. 
  • Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz: Das Angebot für Menschen mit chronischen Herzerkrankungen wird um sogenannte Herzinsuffizienzgruppen erweitert.
  • Erst- und Folgeverordnungen von Herzsport: Erstverordnung: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten; Folgeverordnung: 45 Übungseinheiten in 12 Monaten (Belastungsgrenze von weniger als 1,4 Watt je kg Körpergewicht).

 

Stichtagsregelung 01. Januar 2023

Die Einführung des neuen Formulars erfolgt zum 01. Januar 2023.

Alte Formulare, Muster 56 dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Bis 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit. 

Übergangsfristen Muster 56

Die Übergangsfristen für die Umstellung auf das neue Muster 56 sind nicht einheitlich geregelt. Wann können die alten Muster noch eingelöst werden und bis wann? Das haben die Kassen unterschiedlich festgelegt. 

RehaSport Deutschland e.V. hat eine Übersicht zu den Übergangsregelungen erstellt. 

Übergangsfristen Muster 56

Rezeptposter Rehasport - Das ist bei der Abrechnung mit Muster 56 zu beachten

Bitte füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten das aktuelle Poster direkt im Anschluss als pdf.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Mit der Angabe meiner personenbezogenen Daten und Anforderung des Rezeptposters Muster 56 bestätige ich, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten für Werbezwecke durch die NOVENTI HealthCare GmbH, Berg-am-Laim-Str. 105, 81673 München, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Kontaktaufnahme erfolgt hierbei per Telefon (falls angegeben) oder per E-Mail. Die erhobenen Daten werden mit den anderen Unternehmen der NOVENTI Group geteilt. Zu der Noventi Group gehören die NOVENTI HealthCare GmbH und die NOVENTI Health SE. Mir ist bewusst, dass die mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten inklusive der Erlaubnis, die Daten für Werbezwecke zu nutzen, die von mir erbrachte vertragliche Gegenleistung darstellt, welche ich für das unentgeltliche Bereitstellen des Rezeptposters Muster 56 erbringe. Unabhängig davon, räumt mir die NOVENTI HealthCare GmbH die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Nutzung meiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken für die Zukunft ein. Um hiervon Gebrauch zu machen, sende ich eine E-Mail an info@azh.de, um meinen Widerruf zum Ausdruck zu bringen.

Susanne Schneider

Seit 2014 bei  NOVENTI im Markt Heilmittel, Hilfsmittel,Pflege, Rehasport tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

NOVENTI azh Blog

Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Heilmittel und Hilfsmittel und natürlich über wichtige Regelungen im Gesundheitsbereich.
Wollen Sie die Informationen direkt bekommen? Abonnieren Sie kostenfrei unsere Newsletter:

Newsletter Heilmittel  Newsletter Hilfsmittel