Die Bundesverträge für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und Physiotherapie sind am 16.03.2021 bzw. am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Die neuen bundeseinheitlichen Verträge müssen von allen (auch bereits zugelassenen) Leistungserbringern anerkannt werden, damit die Zulassungen nicht entzogen werden.
Die Fristen für die Einreichung der Anerkenntniserklärung endeten:
Leistungserbringer, die noch keine Anerkenntniserklärung eingereicht haben, sollten dies sofort nachholen, um Ihre Kassenzulassung zu sichern.
Der Rahmenvertrag ist schriftlich anzuerkennen. Anerkennung Rahmenvertrag Physiotherapie - Frist 31.01.2022
Leistungserbringer mussten den Vertrag gegenüber der zuständigen ARGE bis 31.01.2022 schriftlich (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) anerkennen. Ausnahme: Für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen gilt dieser Vertrag, ohne dass es einer Zulassung sowie einer Anerkennung dieses Vertrages bedarf (siehe Vertrag § 1 Abs. 4).
Zulassungen im Bereich der Physiotherapie können nach dem 30.4.2022 entzogen werden,
wenn die Anerkenntniserklärung nicht eingereicht wurde!
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informierte, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärungen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist im Januar 2022, nunmehr bis zum 30.04.2022 toleriert werden könne, ohne dass dies zum Verlust der Zulassung führt. Diese Fristverlängerung, für die Anerkennung des Vertrages für Physiotherapie, läuft in Kürze aus.
Anerkennung Rahmenvertrag Logopädie - Frist 15.12.2021
Leistungserbringer mussten den Vertrag gegenüber der zuständigen ARGE bis 15.12.2021 schriftlich (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) anerkennen. Die Anerkenntniserklärung muss - falls noch nicht geschehen - dringend nachgereicht werden.
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Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.