« zurück zum Blog

Blankoverordnung Physiotherapie

Ab 1. November 2024 tritt die Blankoverordnung Physiotherapie in Kraft, die in § 125a SGB V geregelt ist.

In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der Blankoverordnung auf sich hat, welche Vorteile und Entscheidungsfreiräume sie für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bietet und was bei der Versorgung und Abrechnung zu beachten ist.

Was ist eine Blankoverordnung für Physiotherapie?

Die Blankoverordnung, basierend auf § 125a SGB V, wird ab dem 1. November 2024 eine neue Säule der physiotherapeutischen Regelversorgung.

Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Diagnose und entscheiden über die Notwendigkeit einer Behandlung, legen jedoch bei bestimmten Diagnosegruppen nicht mehr fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Entscheidungen treffen stattdessen die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Hier finden Sie die Informationen des GKV-Spitzenverbandes. 

Was kann per Blankoverordnung verordnet werden?

Mit der Einführung der Blankoverordnung erhalten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei 114 spezifischen Diagnosen, welche die physiotherapeutische Versorgung der Schulter betreffen, erweiterte Befugnisse in der Therapiegestaltung.

Sie können eigenständig das passende Heilmittel aus der Diagnosegruppe EX auswählen, die Behandlungsfrequenz und -dauer festlegen und die Anzahl der erforderlichen Behandlungseinheiten bestimmen. Zudem können sie verschiedene Heilmittelkombinationen anwenden, um eine individuell angepasste Therapie zu gewährleisten.

Blankoverordnung - was kann der/die Physiotherapeut/in entscheiden?

Bei der Blankoverordnung behalten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Verordnung bei, haben jedoch die eigenständige Entscheidungsgewalt über:

•    Auswahl der Heilmittel
•    Therapiefrequenz
•    Dauer der einzelnen Behandlungstermine
•    Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung

Durch diese Maßnahme können Therapeutinnen und Therapeuten die Therapie flexibler gestalten und somit individueller auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen. Sie übernehmen damit eine größere Verantwortung für die Versorgung, aber auch hinsichtlich der damit verbundenen Mengen- und Ausgabenentwicklung.

Vergütung Blankoverordnung - Mehraufwandspauschale

Zusätzlich zur bestehenden Vergütung, die im Rahmen der physiotherapeutischen Versorgung nach § 125 Absatz 1 SGB V gilt, wurden drei neue Leistungspositionen eingeführt.

Vor Beginn jeder Therapie ist eine physiotherapeutische Diagnostik erforderlich, die mit 34,34 Euro vergütet wird. Diese umfasst die Festlegung der Therapieziele und die Erstellung eines individuellen Therapieplans. Im Verlauf der Therapie kann bei Bedarf eine weitere Diagnostik vorgenommen werden, die mit 25,76 Euro vergütet wird.

Für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Blankoverordnung entsteht, wurde eine „Mehraufwandspauschale“ in Höhe von 55 Euro pro Blankoverordnung vereinbart.

Verordnung Blankoverordnung Physiotherapie - Welches Muster gilt?

Für die Blankoverordnung wird kein neues Formular bzw. Verordnungsmuster eingeführt.

Besonderheit: Kennzeichnung als Blankoverordnung
Im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ muss gemäß Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) von der oder dem Verordnenden der Text „BLANKOVERORDNUNG“ eingetragen werden.

Für die Blankoverordnung Physiotherapie gilt das Muster 13 für Heilmittelverordnungen. Eine Kennzeichnung als BLANKOVERORDNUNG muss eingetragen sein.

Verpflichtende Angaben auf Muster 13 sind wie üblich einzuhalten.

Rezeptposter Muster 13 mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
- inkl. Tipps zur Abrechnung.

Korrekturmöglichkeit der Blankoverordnung

Nicht immer sind Verordnungen richtig ausgestellt. Für eine sichere Abrechnung mit den Kostenträgern müssen sie geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Jede Korrektur einer Verordnung unterliegt bestimmten Bedingungen die eingehalten werden müssen.

Im Feld "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" fehlt die Angabe "BLANKOVERORDNUNG".

Möglichkeiten zur Korrektur:

  • Nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt/Ärztin ist die Eintragung von Arzt/Ärztin mit Datum und Arztunterschrift zu ergänzen.
  • Der Leistungserbringer kann die Angabe des Textes Blankoverordnung im Einvernehmen mit dem verordnenden Arzt/Ärztin, ohne erneute Arztunterschrift nachtragen. Dafür ist die Angabe des Datums und die Unterschrift des zugelassenen Leistungserbringers erforderlich.

Ampelsystem bei der Blankoverordnung Physiotherapie

Mit der umfassenderen Versorgungsverantwortung durch die Therapeutin/den Therapeuten geht auch eine größere wirtschaftliche Verantwortung einher. Eine unverhältnismäßige Heilmittel-Mengenausweitung je Versicherten im Rahmen der Blankoverordnung soll vermieden werden. Dafür wird ein Ampelsystem eingeführt, welches diese Steuerungsfunktion übernimmt. 

  Grüne Ampel    rote Ampel

Weichteilläsionen, Arthrosen,
Knorpelschäden

Vorrangiges Heilmittel  bis zu 18 Behandlungseinheiten  ab 19 Behandlungseinheiten
Ergänzendes Heilmittel  bis zu 6 Behandlungseinheiten  ab 7 Behandlungseinheiten

 

 

Frakturen

Vorrangiges Heilmittel    bis zu 26 Behandlungseinheiten ab 27 Behandlungseinheiten
Ergänzendes Heilmittel  bis zu 8 Behandlungseinheiten  ab 9 Behandlungseinheiten

 

Für Behandlungen, die in der roten Ampel erbracht werden, gilt ein Abschlag von 9 Prozent. BVB und LHB- Diagnosen unterliegen nicht dem Ampelsystem.

 

Wiederaufnahme Blankoverordnung

Wurde die Behandlung bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit beendet, weil die Patientin oder der Patient beschwerdefrei war und die Blanko-VO abgerechnet, so kann die Behandlung bei erneuten Beschwerden zu vorliegender Diagnose fortgesetzt werden.

Die Abrechnung und Leistungsquittung erfolgen mit Anlage A „Wiederaufnahme der Blankoverordnung“.

Der Beleg muss vom Versicherten unterzeichnet werden.

Welche Praxissoftware hilft bei der Blankoverordnung?

Um das vorgesehene Ampelsystem und dessen Überwachungsaufgaben möglichst unkompliziert und einfach sicherstellen zu können, ist es in der Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora ab November 2024 integriert.

Damit sehen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sofort, wenn Behandlungsvolumina überschritten werden und etwaige Kürzungen durch Krankenkassen drohen. Die Bearbeitung von Blankoverordnungen wird damit erleichtert.

Blankoverordnung Physiotherapie - ein Fazit

Die Einführung der Blankoverordnung am 01. November 2024 markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der physiotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Mit mehr Autonomie und Verantwortung können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Behandlungsqualität weiter verbessern und individueller auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen. Wichtig ist jedoch, dass die neuen Anforderungen an Dokumentation und Abrechnung genau beachtet werden, um eine reibungslose Umsetzung in der Praxis sicherzustellen.

Rezeptposter Muster 13 - so wird´s gemacht

Was muss bei den Eintragungen des verordnenden Arztes und bei Ihren eigenen Eintragungen beachtet werden? Das haben wir Ihnen im praktische Posterformat zusammengefasst. 

Bitte füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten das aktuelle Poster direkt als pdf zum Download per E-Mail.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Mit der Angabe meiner personenbezogenen Daten und Anforderung des Rezeptposters Muster 13 bestätige ich, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten für Werbezwecke durch die NOVENTI HealthCare GmbH, Berg-am-Laim-Str. 105, 81673 München, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Kontaktaufnahme erfolgt hierbei per Telefon (falls angegeben) oder per E-Mail. Die erhobenen Daten werden mit den anderen Unternehmen der NOVENTI Group geteilt. Zu der Noventi Group gehören die NOVENTI HealthCare GmbH und die NOVENTI Health SE. Mir ist bewusst, dass die mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten inklusive der Erlaubnis, die Daten für Werbezwecke zu nutzen, die von mir erbrachte vertragliche Gegenleistung darstellt, welche ich für das unentgeltliche Bereitstellen des Rezeptposters Muster 13 erbringe. Unabhängig davon, räumt mir die NOVENTI HealthCare GmbH die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Nutzung meiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken für die Zukunft ein. Um hiervon Gebrauch zu machen, sende ich eine E-Mail an info@azh.de, um meinen Widerruf zum Ausdruck zu bringen.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

Immer up-to-date – unsere Newsletter

Neuigkeiten und Wissenswertes speziell für Gesundheitsberufe der Bereiche Heilmittel und Hilfsmittel.
Abonnieren Sie jetzt unseren kostenfreien Newsletter!

Jetzt zum Newsletter anmelden