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Das E-Rezept für Heilmittelpraxen: Revolution im Praxisalltag oder neue Herausforderung?

Die Telematikinfrastruktur (TI) besteht aus vielen Komponenten, die alle unterschiedliche Pflichten und Vorteile bieten. Lesen Sie mehr in unseren weiteren Blogartikeln: 

  • eMP (elektronischer Medikationsplan)
  • ePA (elektronische Patientenakte
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
  • NFDM (Notfalldatenmanagement)
  • TI-Messenger
  • VDSM (Versichertenstammdatenmanagement)

Kurz nach der Einführung der TI für den Heilmittelmarkt folgt dann das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel, die das bisherige Muster 13 ablöst. Doch was bedeutet das für Heilmittelpraxen? Dieser Blogartikel gibt einen Überblick über die bevorstehende Umstellung und zeigt, wie das E-Rezept den Praxisalltag nachhaltig positiv verändern wird.

Wann kommt das E-Rezept für Heilmittel?

Während das E-Rezept für Arzneimittel bereits seit Anfang 2024 bundesweit eingeführt wurde, wird das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel am 01.01.2027 verpflichtend.

Warum ist das E-Rezept verpflichtend für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen sowie Rehasporteinrichtungen?

Neben den zahlreichen Vorteilen für den Praxisablauf ist die Anbindung an die TI und damit die Nutzung des E-Rezepts alternativlos für Praxen: Künftig wird es keine Papierrezepte mehr geben. Die Verordnungen können nur über die Nutzung der TI ausgelesen und abgerechnet werden.

Bindet sich eine Praxis nicht an die TI an, kann sie keine Verordnungen der gesetzlichen Kostenträger abrufen. Dies bedeutet die Entziehung der Einnahmequelle (neben Selbstzahlerleistungen).

Was unterscheidet das E-Rezept von der bisherigen Verordnung (Muster 13)?

Die größte Veränderung ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses. Statt eines Papierausdrucks erhalten Patientinnen und Patienten einen digitalen Verordnungsdatensatz, den sie entweder über ihre Gesundheitskarte oder eine E-Rezept-App oder einen Ausdruck schon heute in der Apotheke einlösen können.

Weitere Unterschiede

  • Sicherheit: Das E-Rezept ist durch digitale Signaturen und Verschlüsselung vor Fälschungen geschützt.
  • Effizienz: Die digitale Übertragung beschleunigt den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand in der Praxis.
  • Transparenz: Alle Beteiligten haben jederzeit Zugriff auf den aktuellen Verordnungsstatus.

Wie verbessert das E-Rezept den Praxisalltag?

Das E-Rezept bietet sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Heilmittelerbringende zahlreiche Vorteile.

  • Weniger Papierkram: Das E-Rezept eliminiert den Bedarf an Papierrezepten, wodurch sowohl in Arztpraxen als auch in Apotheken weniger Papier verarbeitet und archiviert werden muss.
  • Zeitersparnis: Das Erstellen und Versenden von E-Rezepten erfolgt elektronisch und somit schneller als der manuelle Prozess bei Papierrezepten. Auch die Einlösung in der Praxis wird beschleunigt, da die Patientin/der Patient lediglich ihre/seine elektronische Gesundheitskarte, den Rezeptcode oder die E-Rezept-App vorlegen muss.
  • Weniger Fehler: Durch die Digitalisierung werden Übertragungsfehler vermieden, die bei der manuellen Übertragung von Rezeptdaten auf Papier entstehen können. Dies erhöht die Patientensicherheit und reduziert den Klärungsbedarf zwischen Heilmittel- und Arztpraxen.
  • Bessere Kommunikation: Das E-Rezept ermöglicht eine transparentere und sicherere Kommunikation zwischen Arzt- und Heilmittelpraxen. Informationen können elektronisch ausgetauscht werden, was die Zusammenarbeit verbessert und den Klärungsbedarf reduziert.
  • Effizientere Prozesse: Durch die Digitalisierung werden viele manuelle Schritte im Rezeptprozess überflüssig. Dies führt zu effizienteren Abläufen und ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Praxen, sich auf andere wichtige Aufgaben zu konzentrieren.

Weniger Absetzungen

  • Weniger Fehler bei der Übertragung: Durch die Digitalisierung des Rezeptprozesses werden Übertragungsfehler vermieden, die bei handschriftlichen Rezepten oder der manuellen Eingabe von Daten in Praxen auftreten können. Dies reduziert das Risiko von Fehlbehandlungen und somit auch die Notwendigkeit, falsch ausgestellte Rezepte abzusetzen.
  • Bessere Lesbarkeit: E-Rezepte sind immer klar und lesbar, im Gegensatz zu handschriftlichen Rezepten, die schwer zu entziffern sein können. Dies verhindert Missverständnisse und die daraus resultierenden Absetzungen.

 

ACHTUNG! Es ist wichtig zu beachten, dass das E-Rezept allein nicht alle Absetzungen verhindern kann. Es ist ein Werkzeug, das in Verbindung mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann, die Effizienz und Genauigkeit von Prozessen zu verbessern und somit die Wahrscheinlichkeit von Absetzungen zu reduzieren.

Gibt es das E-Rezept auch bei den privaten Krankenversicherungen und Kostenträgern?

Ja, auch Privatversicherte können das E-Rezept nutzen. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede im Vergleich zu gesetzlich Versicherten:

Zugang zum E-Rezept

  • GesundheitsID: Privatversicherte benötigen für den Zugriff auf das E-Rezept eine digitale Identität, die sogenannte GesundheitsID. Diese wird von einigen privaten Krankenversicherungen angeboten.
  • E-Rezept-App: Mit der GesundheitsID können Privatversicherte die E-Rezept-App nutzen, um ihre E-Rezepte einzusehen und zu verwalten.

Kostenübernahme

  • Kostenerstattung: Privatversicherte müssen die Kosten für die Behandlungen auch künftig zunächst selbst tragen und können sie dann bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

 

Wie funktioniert das E-Rezept in der Praxisverwaltungssoftware?

In moderne Praxisverwaltungssoftware wie NOVENTI Ora wird die E-Rezept nahtlos integriert. Der Ablauf gestaltet sich dann wie folgt.

  1. Verordnung erstellen: Die Arztpraxis erstellt das eRezept in seinem System und signiert sie digital.
  2. Verordnung übermitteln: Die Verordnung steht sicher im Rezeptspeicher zum Abruf bereit.
  3. Verordnung einlösen: Die Patientin/der Patient löst die Verordnung in der Heilmittelpraxis ein, entweder digital oder mit einem Ausdruck.
  4. Leistung erbringen und dokumentieren: Die Heilmittelpraxis erbringt die Leistung und dokumentiert den Fortschritt in der Praxisverwaltungssoftware.
  5. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt bequem über das Abrechnungszentrum.

Fazit

Die Einführung des E-Rezepts für Heilmittel ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es bietet zahlreiche Vorteile für Patientinnen, Patienten, Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen und wird den Praxisalltag langfristig erleichtern.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Eine moderne Praxisverwaltungssoftware kann erheblich dazu beitragen, die Vorteile des E-Rezepts optimal zu nutzen

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Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen müssen spätestens am 01.01.2026 verpflichtend angeschlossen sein. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, die Weichen zu stellen! Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer TI-Anbindung – schnell, unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Wichtig: Sichern Sie sich einen frühen Anschluss! Je eher Sie Ihre TI-Anbindung bestellen, desto eher können Sie von den Vorteilen profitieren und einen reibungslosen Übergang in die digitale Zukunft Ihrer Praxis gewährleisten.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

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