Ab dem 1. Februar 2023 müssen AugenoptikerInnen Kostenvoranschläge elektronisch einreichen.
Gemäß den neuen Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen muss die Übertragung elektronisch erfolgen. Eine Übermittlung per Fax ist nicht mehr datenschutzkonform und wird von den gesetzlichen Kostenträgern nicht mehr bearbeitet bzw. beantwortet.
Aufgrund des Schiedsspruches zu den Rahmenempfehlungen gemäß §127 Abs. 9 SGB V wird der elektronische Kostenvoranschlag für AugenoptikerInnen verpflichtend.
Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich nur in der Form der Einreichung vom herkömmlichen Kostenvoranschlag.
WICHTIG: Eine Einreichung per Fax oder Post ist ab 1. Februar 2023 nicht mehr zulässig.
Komplettservice - Hier zu KVCheck informieren
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
Neuigkeiten und Wissenswertes speziell für Gesundheitsberufe der Bereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege.
Abonnieren Sie jetzt unseren kostenfreien Newsletter!