Das Schiedsverfahren zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden konnte gemeinsam beendet werden. Seit dem 01.10.2022 greift eine Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung:
Es gilt eine neue Preisliste für den Heilmittelbereich Ergotherapie.
Telemedizinische Leistungen können mit der GKV abgerechnet werden.
Die Ergänzungsvereinbarung ermöglicht es ErgotherapeutInnen, ab dem Behandlungsdatum 01. Oktober 2022 wieder telemedizinische Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen.
Unser Kundenservice hat die aktuelle Preisliste für NOVENTI-AbrechnungskundInnen aufgeschlüsselt und notwendigen Informationen für Sie detailliert dokumentiert. NOVENTI KundInnen können Ihre Zuzahlungstabellen im OnlineCenter in der Rubrik "Preislisten" abrufen.
Preisliste Ergotherapie ab 01.10.2022
Für Behandlungen, die ab dem 01.10.2022 durchgeführt werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
Positionsnummern Einzelbehandlungen als telemedizinische Leistung:
Positionsnummern Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld als telemedizinische Leistung:
Die folgenden Behandlungen mit Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld können einmal pro Verordnungsfall oder orientierender Behandlungsmenge als Einzeltherapie erbracht werden und erfordert keine gesonderte Verordnung. Diese Leistungsposition ist in der Anzahl der verordneten Therapien enthalten.
Positionsnummern Parallelbehandlungen:
Positionsnummern Gruppenbehandlungen (3 - 6 PatientInnen) als telemedizinische Leistung:
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