Schiedsspruch zu den neuen GKV-Physiotherapie-Preisen ab dem 01.04.2025: Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 1. April 2025 treten die neuen Preise für Physiotherapie-Behandlungen in Kraft. Am 19.03.2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Die neue Vereinbarung läuft vom 01.Januar bis zum 31. Dezember 2025. Die neuen Preise gelten ab dem 01.April 2025.
Aber was genau bedeutet das für Physiotherapeuten und ihre Abrechnungspraxis? In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick und erklären, wie Sie als Physiotherapeut von den neuen Regelungen profitieren können.
Der Schiedsspruch vom 19. März 2025 sieht eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent für Physiotherapie-Dienstleistungen vor.
Diese Erhöhung betrifft alle Heilmittel, die im Rahmen der GKV abgerechnet werden, und gilt für das gesamte Jahr 2025, also bis zum 31.Dezember 2025. Die neuen Preise treten ab dem 01. April 2025 in Kraft. Das bedeutet, dass Physiotherapeuten ab diesem Datum mit den neuen, höheren Preisen für durchgeführte Behandlungen rechnen können.
Eine wichtige Regelung für die Abrechnung von Behandlungen ab dem 01. April 2025 betrifft das sogenannte „Splitting“. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Datums der einzelnen Behandlung. Das bedeutet, dass für alle Behandlungen, die ab dem 01. April durchgeführt werden, die neuen Preise gelten. Physiotherapeuten sollten daher sicherstellen, dass sie ihre Abrechnungen korrekt nach dem Datum der Behandlung aufsplitten, um die neuen, höheren Preise anzuwenden.
Besonders wichtig für alle NOVENTI Kunden: Entgegen der vertraglichen Regelung, die ursprünglich vorsah, dass die Abrechnung der neuen Preise erst ab dem 01. Mai 2025 erfolgen darf, können Sie Ihre Abrechnungsfälle bereits im April einreichen. NOVENTI wird die Abrechnungen mit den betreffenden Kostenträgern wie gewohnt vertragskonform vornehmen, sodass Sie als Physiotherapeut die Auszahlung Ihrer Abrechnung ohne Verzögerung erhalten. Dies trägt dazu bei, die Liquidität Ihrer Praxis sicherzustellen und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Eine Besonderheit des Schiedsspruchs betrifft die Vergütung für das erste Quartal 2025. Aufgrund der Verzögerung in der Preisanpassung wird die Vergütung für das zweite Quartal (vom 01. April bis zum 30. Juni 2025) auf 8,02 Prozent verdoppelt. Diese Maßnahme dient dazu, die entgangene Erhöhung des ersten Quartals auszugleichen, sodass Physiotherapeuten in diesem Zeitraum eine besonders hohe Vergütung für ihre Behandlungen erwarten können. Ab dem 1.Juli werden die Preise dann wieder auf die ursprüngliche Erhöhung von 4,01 % angepasst.
Eine wichtige Information betrifft die PBeaKK (Postbeamtenkrankenkasse) sowie die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine abschließenden Informationen zu den Vergütungshöhen für diese Kostenträger vor.
Für alle NOVENTI Kunden wurde die für Sie gültige Positionstabelle bereits zum 01. April angepasst. Sie können diese bequem im Kundenportal OnlineCenter unter der Rubrik „Preislisten“ einsehen. So haben Sie immer einen Überblick über die aktuellen Vergütungssätze und können Ihre Abrechnungen entsprechend anpassen.
Der Schiedsspruch vom 19. März 2025 sorgt für eine faire und spürbare Erhöhung der Vergütungen für physiotherapeutische Behandlungen im GKV-Bereich. Die neue Preisstruktur tritt bereits am 01. April 2025 in Kraft, und Sie können Ihre Abrechnungsfälle im April einreichen, um die neuen, höheren Vergütungssätze ohne Verzögerung zu erhalten. Die doppelte Erhöhung der Vergütung im zweiten Quartal 2025 sorgt zusätzlich für eine schnelle Kompensation der entgangenen Einnahmen im ersten Quartal.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen NOVENTI als Partner bietet, um Ihre Abrechnungen korrekt und zeitnah vorzunehmen.
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.