Für Podologen gilt seit 1.1.2021 nicht nur die neue Heilmittelrichtlinie, sondern auch der bundeseinheitliche Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie.
Was müssen Podologen bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern achten, um Absetzungen oder Rezepteinbehalte zu vermeiden?
Antworten auf die häufigsten Fragen, die bei unserem Kundenservice Abrechnung dazu eingehen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Die größte Änderung die der bundeseinheitliche Rahmenvertrag mit sich bringt, betrifft die abrechnungsfähigen Heilmittelpositionsnummern (HPNR), die sich ab 1.1.2021 wie folgt gelten:
Heilmittel | Heilmittelpositionsnummer HPNR |
Podologische Hornhautabtragung | 78010 |
Podologische Nagelbearbeitung | 78010 |
Podologische Komplexbehandlung | 78010/78020 |
Podologische Behandlung (klein) | 78010 |
Podologische Behandlung (groß) | 78020 |
Podologische Befundung | 78030 |
Hausbesuch (groß) | 79933 |
Hausbesuch in soz. Einrichtung (klein) | 79934 |
Eingangsbefundung* | 78040 |
Therapiebericht der Diagnosegruppe UI 2* | 78530 |
*neu seit 01. November 2023
Für die Heilmittelpositionsnummern 78010 und 78020 sind Regelleistungszeiten, Therapiezeiten und Zeiten für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation vorgegeben. Die Zeiten für Vor- und Nachbereitung können delegiert werden, müssen also nicht von der Person durchgeführt werden, die Regelleistungszeit/Therapiezeit erbringen.
| Regelleistungszeit | Therapiezeit | Vor-/Nachbereitung, Dokumentation
|
78010 | 35 Minuten | 20 Minuten | 15 Minuten |
78020 | 50 Minuten | 35 Minuten; ab 21. Minute abrechnungsfähig | 15 Minuten |
Die Heilmittelpositionsnummer Podologische Befundung 78030 kann zusätzlich zu jeder Behandlung abgerechnet werden. Die Befundposition ist nicht bei den Maßnahmen auf der Rückseite des Verordnungsmuster 13 anzugeben.
Die Therapiezeit wird bei einer verordneten podologischen Komplexbehandlung vom Leistungserbringer ermittelt.
Bei einer Nagel- oder Hornhautbehandlung über 20 Minuten Therapiezeit kann KEINE Behandlung groß abgerechnet werden. Nagelbearbeitung oder Hornhautabtragung sind immer mit 78010 zzgl. 78030 abzurechnen.
1. Podologen müssen den neuen Rahmenvertrag gegenüber der zuständigen ARGE innerhalb von 6 Monaten, bis spätestens 30.06.2021, schriftlich anerkennen. Dies gilt nicht für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen.
2. Am Aufnahme- und Entlassungstag einer stationären Behandlung ist die Leistungserbringung möglich.
3. Kann der Versicherte die Leistung nicht selbst bestätigen, muss auf der Rückseite ein Hinweis zur unterschreibenden Person und Grund vermerkt sein.
4. Die Initialen des abgebenden Leistungserbringers/Podologen muss auf der Rückseite vermerkt sein.
5. Verjährung tritt nach 9 Monaten ein, gerechnet vom Ende des Monats, in dem die Behandlungen abgeschlossen worden sind.
6. Nach drei Behandlungen ist eine Zwischenrechnung oder Teilabrechnung möglich.
Eine nachträgliche Korrektur der Verordnung Muster 13 ist bei folgenden Punkten möglich (nur nach Vorgabe der Krankenkasse):
Ermöglicht der Kostenträger die nachträgliche Korrektur, gilt:
In allen anderen Fällen muss die Korrektur vor Einreichung zur Abrechnung bei der Krankenkasse erfolgt sein.
Lesen Sie unseren Tipp zur Änderung der Heilmittelverordnung.
Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Muster 13 inkl. der Vorderseite und den Eintragungen des verordnenden Arztes finden Sie hier. Auf der Verordnungsvorderseite sind die Ziffern 1-18 zu finden.
IK des Leistungserbringers - Bitte tragen Sie Ihre IK-Nummer auf der Vorderseite der Verordnung ein. Kunden der NOVENTI azh srzh zrk können dieses Feld leer lassen.
19. Datum der Leistungsabgabe - Datum der tatsächlichen Leistungsabgabe muss angegeben werden. Änderungen können nur nach erneuter Unterschrift des Patienten und Datumsangabe der Änderung vorgenommen werden.
20. Maßnahmen - Bitte Maßnahmen leserlich angeben und Begründungen bei Behandlungsunterbrechungen berücksichtigen. Für Podologen sind die Bezeichnungen „Behandlung groß“ oder „Behandlung klein“ und bei durchgeführtem Hausbesuch mit „Hausbesuch“ zu ergänzen.
21. Leistungserbringer - Hier ist das Kürzel des behandelnden Leistungserbringers vorgesehen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, es sind die Initialen mit mind. zwei Buchstaben, bspw. die Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamen, des behandelnden Therapeuten einzutragen. Die Eintragung kann auch durch Empfangs-/Verwaltungspersonal oder per Stempel erfolgen.
22. Unterschrift des Versicherten - Bitte lassen Sie den Patienten die erfolgten Leistungen unterschreiben. Bei abweichenden Unterschriften (z.B. Pfleger, Angehöriger) ergänzen Sie bitte einen erklärenden Vermerk.
23. Rechnungs- und Belegnummer - Als Kunde der NOVENTI azh srzh zrk können Sie diese Felder freilassen. Den Eintrag übernimmt die NOVENTI azh srzh zrk.
24. Behandlungsabbruch - Datum und Begründung müssen vom Leistungserbringer eingetragen werden. Wenn der Patient bereits VOR Beendigung der laufenden Behandlungsserie eine neue Verordnung vorlegt, kann ein Behandlungsabbruch mit Begründung erfolgen und mit der neuen Verordnung begonnen werden.
25. Abweichung der Frequenz - Hier müssen die Änderungen dokumentiert werden.
26. Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers - Diese sind seitens des Leistungserbringers (zugelassener Leistungserbringer oder bei existierender Vertretungsregelung Vertreter) Voraussetzung, um die Verordnung abzurechnen.
27. Angabe der Positionierung - Für die Positionierung gibt es keine spezifischen Felder, da die Übermittlung an die Kassen grundsätzlich elektronisch erfolgt. Sofern Sie keine Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung haben, machen Sie die Angabe Positionsnummern auf der Rückseite der Verordnung (s. Beispiel). Das Ausfüllen zusätzlicher Formulare ist nicht notwendig. TIPP: Mit dem Zusatzservice "Positionierung" nehmen wir Ihnen diese Tätigkeit ab. Für Kunden der NOVENTI azh srzh zrk bequem buchbar über das OnlineCenter.
Jeder Heilmittelbereich hat seine Besonderheiten. Durch das gemeinsame Verordnungsmuster 13, gibt es auch für Podologen Besonderheiten zu beachten. Die häufigsten Fragen und Antworten wurden vom GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden zusammengestellt.
Neuigkeiten und Wissenswertes speziell für Gesundheitsberufe der Bereiche Heilmittel und Hilfsmittel.
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