Vor der Einreichung: Bitte beachten!
Damit wir als Ihr Abrechnungsdienstleister Ihre Belege bestmöglich verarbeiten können, bitten wir Sie, vor Einreichung der Verordnungen, folgende Tipps zu beachten:
Für die korrekte Vorbereitung Ihrer Verordnungen bei Praxisübergabe oder -verlegung hat unser Kundenservice für alle NOVENTI azh srzh zrk AbrechnungskundInnen die wichtigsten Tipps als Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengefasst.
So verbessern Sie Ihre Abrechnungsqualität bei IK-Splitting:
Vorlage Vorbereitung Ihrer Verordnungen bei Praxisübergabe oder -verlegung
Diese Regelung wird jeweils in den bisher branchenspezifischen Rahmenverträgen festgehalten:
Sofern bei einer Praxisübernahme oder einer Praxisveräußerung oder bei einem Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers durch die Versicherte oder den Versicherten Leistungen einer Verordnung von zwei verschiedenen Praxen in Anspruch genommen wurden, ist durch Information an die Abrechnungsstelle der jeweils zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich.
Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Leistungsbestätigung muss auf der jeweils zur Abrechnung eingereichten Unterlage erfolgt sein.
Bereits abgerechnete Leistungen sind auf der Verordnungskopie durch einen Vermerk kenntlich zu machen und können nicht erneut nach Beendigung der Behandlungsserie in Rechnung gestellt werden.
Darüber hinaus sind Teilabrechnungen nicht möglich.
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