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Neuer Rahmenvertrag Physiotherapie - zusammengefasst und erklärt

Am 01.08.2021 ist ein neuer bundeseinheitliche Vertrag über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie in Kraft getreten. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband sowie Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V., VDB-Physiotherapieverband e.V. und Verband Physikalische Therapie (Vereinigung für die Physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.).

  • Ab 01.08.2021 gilt damit nur noch der Vertrag des GKV-Spitzenverbandes.
  • Er löst alle bisherigen Kassenverträge ab.
  • Sondervereinbarungen zu kurortspezifischen Leistungen bleiben bestehen.

Die neuen Vergütungsätze in der Preisliste gelten für Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden und frühestens zum 01.09.2021 abgerechnet werden. 

NOVENTI Kunden können die neuen Preise bereits ab 01.08.2021 ganz normal über uns abrechnen,
damit die Auszahlung der Abrechnung bereits mit den neuen Preisen ohne Verzögerung abgewickelt wird und damit die Liquidität der TherapeutInnen nicht tangiert wird.

Was ist zu tun? Was ist zu beachten? Wir haben die wichtigsten Punkte für PhysiotherapeutInnen zusammengefasst und erklärt.

Neue Preisliste Physiotherapie mit Regelbehandlungszeit und Zuzahlungstabelle: hier einsehen!

Fragen zur Software? Hier geht´s direkt zu den Informationen zum Preislistenupdate in azh TiM und prothea.

Anerkennung des Rahmenvertrags - Das müssen PhysiotherapeutInnen tun!

Der Vertrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten schriftlich anzuerkennen. Leistungserbringer nach § 124 Absatz 1 und 2 SGB V müssen diesen Rahmenvertrag gegenüber der zuständigen ARGE innerhalb von 6 Monaten schriftlich (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) anerkennen.

Ausnahme: Für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen gilt dieser Vertrag, ohne dass es einer Zulassung sowie einer Anerkennung dieses Vertrages bedarf (siehe Vertrag § 1 Abs. 4).

Vorlage Anerkenntniserklärung: Downloaden - Ausfüllen - Abschicken!

Das sollten PhysiotherapeutInnen beachten:

Bestätigung der Leistungen

  • Bestätigung der Leistung und Regelbehandlungszeit am Behandlungsdatum durch den Versicherten. 
  • Erfolgt die Unterschrift statt vom Versicherten durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter oder eine Betreuungsperson, ist zusätzlich ein Hinweis auf der Rückseite des Verordnungsblattes einzutragen, welche Person in welcher Funktion in diesen Fällen die Unterschrift geleistet hat, ist. (siehe Vertrag § 5 Abs. 2).
  • Versicherte, die das 10. Lebensjahr vollende haben, dürfen die Leistung selber bestätigen.
  • Unter dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen gesetzliche Vertreter oder Betreuungspersonen die Leistung bestätigen. 
  • Bei der Standardisierten Heilmittelkombination (D) sind auf der Rückseite der Verordnung alle durchgeführten Maßnahmen darzustellen – „D“ oder „D1“ als Abkürzung ist nicht ausreichend  (siehe Vertrag § 5 Abs. 5).

Unterschiedliche Fristen zum Behandlungsbeginn

Es gelten unterschiedliche Fristen zum Behandlungsbeginn die beachtet werden müssen:

  • Regulär muss mit der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Verordnung begonnen werden.
  • Hat der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf auf der Verordnung vermerkt (Kennzeichnung „dringlicher Behandlungsbedarf“) hat die Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung zu beginnen.
  • Die Korrektur des dringlichen Behandlungsbedarfs (Streichen oder Verordnen) darf nur innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung erfolgen.
  • Bei verordneten Behandlungen im Rahmen des Entlassmanagements ist ein Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Kalendertagen sicherzustellen (siehe Vertrag § 6 Abs. 3).

Angabe Therapiedauer bei Manueller Lymphdrainage

Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. (s. Vertrag § Abs. 1).

Zuzahlungstabelle

NOVENTI Kunden können Ihre Zuzahlungstabellen über das OnlineCenter in der Rubrik "Preislisten" abrufen.

Fehlende oder Falsche Angaben - Korrekturmöglichkeiten

Bei fehlenden oder falschen Angaben auf der Verordnung wird die Verordnung abgesetzt und der Leistungserbringer hat 3 Monate Zeit die Verordnung einmalig zu korrigieren und erneut einzureichen. 

Die Angaben dazu sind im Rahmenvertrag in folgenden Anlagen geregelt:
Anlage 3a - notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
Anlage 3b - notwendige Angabe auf der Heilmittelverordnung „Zahnärzte“

NEUE Positionsnummer! Abrechnung Physiotherapeutischer Bericht X1906

Ein Kreuz auf der Verordnung ist hier nicht ausreichend. Die schriftliche Anforderung ist der Abrechnung beizufügen.

Schriftliche Anforderung durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Durchführung und Beendigung der Behandlung: Fristen, Gültigkeit, Unterbrechungen

Gültigkeit der Verordnung

  • Verordnung bis zu 6 Einheiten: 3 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit
  • Verordnung mehr als 6 Einheiten: 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit

Behandlungsunterbrechungen

  • Unterbrechungen bis 14 Kalendertage sind ohne Begründung möglich.
  • Unterbrechungen von mehr als 14 Kalendertagen sind einheitlich mit den Buchstaben zu kennzeichnen:  
    K= Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungsbringers
    F= Ferien/ Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers
    T= Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
  • Die Dauer der Behandlungsunterbrechung ist nicht geregelt. Dies kann der Leistungserbringer selbst entscheiden, sofern das Therapieziel weiterhin erreicht werden kann. Die Gültigkeit von Verordnungen muss beachtet werden

Reihenfolge

  • Wenn mehrere Verordnungen zur gleichen Diagnose und in der gleichen Diagnosegruppe verordnet werden, können diese nur nacheinander behandelt werden.

Ein Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite zu dokumentieren. Teilabrechnungen sind nicht möglich.

Entlassmanagement

Beginn und Beendigung der Behandlung:

  • Innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Behandlung aufgenommen werden. 
  • Innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus abgeschlossen sein.
  • Am Aufnahme- und Entlassungstag ist die Leistungserbringung möglich.

Gesetzliche Zuzahlung

  • Versicherte haben die gesetzliche Zuzahlung zu leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von dieser nach § 62 SGB V befreit sind. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend.
  • Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird.
  • Fälligkeit: Die Gesamtzuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig.
  • Nichtzahlung: 
    Bei Nichtzahlung am ersten Behandlungstag muss der Leistungserbringer am zweiten Behandlungstag eine schriftliche Aufforderung unter Berücksichtigung einer 14 tägigen Zahlungsfrist ausstellen.
    Falls diese Frist abläuft oder die Behandlungen beendet wurden und keine Zahlung erfolgt ist, kann der Leistungserbringer die Verordnung zuzahlungsfrei abrechnen und die Krankenkasse zieht gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung beim Patienten ein.

Abrechnungsregelungen- Fristen

  • Verordnungen müssen binnen 9 Kalendermonaten beim Kostenträger abgerechnet werden Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats in dem die letzte Behandlung stattgefunden hat. 
  • Absetzungen müssen innerhalb von 9 Monaten vom Kostenträger durchgeführt werden. Die Frist beginnt ab dem Rechnungseingang beim Kostenträger.
  • Nachberechnungen / Widersprüche können ebenfalls nur 9 Monate nach Absetzung durchgeführt werden. Die Frist beginnt mit Eingang der Absetzung bei NOVENTI HealthCare.

Praxissoftware - Preislistenupdates in azh TiM und prothea

Wichtige Informationen rund um die Aktualisierung der Preislisten in azh TiM hat unsere Technische ServiceLine  zusammengefasst:

azh TiM Preislistenupdate zum 01.08.2021

prothea Preislistenupdate zum 01.08.2021

Positionsnummern und Leistungsbeschreibung ab 01.08.2021 - Überblick

X0102              Unterwasserdruckstrahlmassage

X0106              Klassische Massagetherapie (KMT)

X0107              Bindegewebsmassage (BGM)

X0108              Segement-, Periost-, Colonmassage

X0201              Manuelle Lymphdrainage MLD 45 Minuten

X0202              Manuelle Lymphdrainage MLD 60 Minuten

X0204              Kompressionsbandagierung einer Extremität

X0205              Manuelle Lymphdrainage MLD 30 Minuten

X0301              Übungsbehandlung: Einzelbehandlung

X0305              Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Einzelbehandlung

X0306              Chirogymnastik: Einzelbehandlung

X0401              Übungsbehandlung: Gruppenbehandlung (2-5 Patienten)

X0402              Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten

X0405              Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten

X0501              Allgemeine Krankengymnastik (KG): Einzelbehandlung

X0507              Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät): Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten

X0601              Allgemeine Krankengymnastik (KG): Gruppenbehandlung (2-5 Patienten)

X0702              Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane (insbesondere bei Mukoviszidose oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen) - KG-Muko: Einzelbehandlung      

X0708              Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath als Einzelbehandlung (KG-ZNS-Kinder nach Bobath)                                        

X0709              Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta als Einzelbehandlung  (KG-ZNS-Kinder nach Vojta)                                          

X0710              Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath als Einzelbehandlung (KG-ZNS nach Bobath)                                           

X0711              Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta als Einzelbehandlung  (KG-ZNS nach Vojta)                        

X0712              Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF als Einzelbehandlung    (KG-ZNS nach PNF)                       

X0805              Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Schädigungen für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres (2-4 Kinder)

X0902              Krankengymnastik im Bewegungsbad: Einzelbehandlung

X1004              Krankengymnastik im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten

X1005              Krankengymnastik im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten

X1104              Traktionsbehandlung mit Gerät: Einzelbehandlung

X1201              Manuelle Therapie: Einzelbehandlung

X1302              Elektrotherapie: Einzelbehandlung

X1303              Elektrostimulation bei Paresen: Einzelbehandlung

X1310              Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad): Einzelbehandlung

X1312              Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad): Einzelbehandlung

X1501              Warmpackung (einzelner oder mehrerer Körperteile): Einzelbehandlung

X1517              Wärmetherapie mittels Heißluft: Einzelbehandlung

X1530              Heiße Rolle: Einzelbehandlung

X1531              Ultraschall-Wärmetherapie: Einzelbehandlung

X1532              Bäder (Voll-oder Teilbäder) mit Peloiden: Vollbad

X1533              Bäder (Voll-oder Teilbäder) mit Peloiden: Teilbad

X1534              Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteil(en): Einzelbehandlung

X1714              Kohlensäurebad: Einzelbehandlung

X1732              Kohlensäuregasbad (CO2-Trockenbad) als Voll- Dreiviertel- oder Halbbad: Einzelbehandlung

X1733              Kohlensäuregasbad (CO2-Trockenbad) als Teilbad: Einzelbehandlung

X1801              Inhalationstherapie: Einzelbehandlung

X2001              Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie (Standardisierte Heilmittelkombination gem. §§ 12 Abs. 5 und 25 HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung                                            

X9701              Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Ärztin oder den Arzt

X9933              Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)

X9934              Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)

X1906               Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

NOVENTI azh Blog

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