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Vor allem in den Bereichen Rehasport und Funktionstraining kommt es aufgrund der Verordnungsdauer häufig zu Teilabrechnungen der Behandlungen.
Bei notwendigen Korrekturen der Behandlungsdaten durch den Leistungserbringer müssen die noch abzurechnenden Daten deutlich von den bereits abgerechnete Daten unterschieden werden, um Absetzungen zu vermeiden.
Unser Tipp für Abrechnungskundinnen und -Kunden:
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Heilmittel und Hilfsmittel und natürlich über wichtige Regelungen im Gesundheitsbereich.
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