Rezeptabrechnung ist die Abrechnung von Kassenrezepten mit den Krankenkassen. Hierbei werden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet, z.B. Rezepte für Physiotherapie oder für eine Sprachtherapie.
Für Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten zählt die Rezeptabrechnung mit dem Kostenträger Krankenkasse zur täglichen Routine. Doch dabei existieren verschiedene Stolpersteine, die zu Verzögerungen des Zahlungslaufs und im schlechtesten Fall zu Absetzungen führen können. Was wichtig ist, lesen Sie hier.
Beratung unter 089 92108-444Angebot zur Abrechnungsdienstleistung
Zunächst einmal müssen Rezepte vollständig ausgefüllt sein. Insgesamt sind dabei mehr als 20 Punkte zu beachten. Details dazu haben wir auf unserer Informationsseite Heilmittelverordnung zusammengefasst. Dann können die Rezepte beim Kostenträger, sprich: der Krankenkasse eingereicht werden.
Für jeden Patienten sind die Belege sortiert mitsamt den Abrechnungsunterlagen an dessen Krankenkasse zu schicken. Sind alle Unterlagen vollständig und Angaben richtig, sollte die Auszahlung durch die Krankenkasse erfolgen.
Wichtig ist dabei, dass die Abrechnungen an Gesetzliche Krankenkassen (GKV) auf dem Weg elektronischer Datenübertragung oder auf Datenträgern übermittelt werden muss.
Da es sich um eine gesetzliche Anforderung gemäß § 302 SGB V handelt, muss das elektronische Abrechnungsverfahren gegenüber den Krankenkassen konsequent angewendet werden. Werden die Daten nicht elektronisch übermittelt, sind die Krankenkassen berechtigt, pauschal bis zu 5 % des Rechnungsbetrags abzuziehen – was einen nicht unerheblichen Verlust für Leistungserbringer wie z.B. Physiotherapeuten oder Logopäden bedeutet.
Wie sich das vermeiden lässt? Mit der NOVENTI azh als Partner: Wir kümmern uns um das Einscannen der Rezepte, prüfen diese, übermitteln die Abrechnungen an die einzelnen Kostenträger und zahlen das Geld zum Wunschtermin aus. Darüber hinaus halten wir spezielle Softwarelösungen dafür vor, welche außerdem die Abläufe in der Praxis erleichtern.
Preisvereinbarungen checken, kostenträgerspezifische Anforderungen erfüllen, Belege bedrucken – das Abrechnen mit dem Kostenträger Krankenkasse ist aufwendig und es schleichen sich schnell Fehler ein.
Verlassen Sie sich deshalb auf uns. Mit unserer Lösung GKV Abrechnung ist es ganz einfach:
Wenn Sie das azh OnlineCenter nutzen, profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
Sie können weitere NOVENTI azh-Produkte online buchen und stornieren oder beispielsweise Ihre gesamte Kommunikation über das sichere Postfach einfach online erledigen, so werden Statistiken, die Sie von uns erhalten ausschließlich an dieses sichere Postfach geschickt. Auch können Sie u.a. das Positionieren und Taxieren der Verordnungen in unsere Hände legen: Wir setzen Ihre Leistungen in die korrekten Positionsnummern um, ermitteln Zuzahlungen und vervollständigen Ihre Belege um die entsprechenden Angaben. Ein weiterer Service sind übersichtliche Statistiken, die Ihnen wertvolle buchhalterische Informationen zu den einzelnen Leistungen, Mitarbeiter oder überweisenden Ärzten geben..
Es gibt weitere Regelungen, denen Therapeuten verpflichtet sind. Insbesondere sind hier die Rahmenverträge relevant, die zwischen Krankenkassenverbänden und den Berufsverbänden der Physiotherapeuten abgeschlossen werden.
In der Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag des Verbands der Ersatzkassen (vdek) heißt es:„Entsprechend § 5 des Vertrages wird im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Therapeut diesen gemäß § 17 Abs. 6 der Empfehlungen gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie.“
Im Rahmenvertrag von AOK Bayern, BKK Landesverband Bayern, KNAPPSCHAFT, IKK classic heißt es:„Der Zugelassene sorgt dafür, dass für jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1a der Rahmenempfehlungen) geführt und kontinuierlich je Behandlungseinheit fortgeschrieben wird. Sie umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten, ggf. Besonderheiten bei der Durchführung und die Kennzeichnung des jeweils Behandelnden.“
Um eine Zuzahlungsbefreiung auszustellen, verlangen die Krankenkassen in der Regel Quittungen von den Patienten, welche die im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen belegen sowie Einkommensnachweise. Überdies bieten Krankenkassen an, dass Patienten eine Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze leisten und stellen dafür eine Zuzahlungsbefreiung aus. Diese Option nutzen etwa Patienten, die keine Rechnungen sammeln möchten. Sie haben dann häufig gleich am Jahresanfang eine Zuzahlungsbefreiung.
Patienten, Rezepte und Mitarbeiter verwalten, Kosten im Blick haben und last but not least abrechnen – Leistungserbringer müssen ganz unterschiedliche Aufgaben erledigen. Dabei den Überblick zu behalten ist nicht immer einfach. Deswegen haben wir eine Praxissoftware entwickelt, die exakt auf die Bedürfnisse von Physiotherapie-, Logopädie- oder Ergotherapie-Leistungserbringern zugeschnitten ist. So lässt sich der Praxisalltag zügiger managen und haben Leistungserbringern mehr Zeit für (neue) Patienten.
Die Praxissoftware azh TiM (Therapy in Motion) bietet unter anderem die folgenden Vorzüge:
Demoversion zu azh TiM herunterladenInfo zu azh TiM anfordern
Bei der Vorbereitung von Abrechnungsdaten können sich Fehler einschleichen. Liefern Sie Ihre Verordnungen elektronisch per azh Direkt, vor Einsendung der Belege in Papierform, ein. Ihre Abrechnungsdaten werden durch unsere Plausibilitätsprüfung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft und anschließend verarbeitet. Dies erlaubt Datenkorrekturen und somit mehr Sicherheit bei der Auszahlung.
Als azh-TiM-Nutzer können Sie Abrechnungsdaten vor dem Einsenden in Papierform direkt aus azh TiM übermitteln: Rezeptdaten einfach eingeben oder hochladen und die Plausibilitätsprüfung startet automatisch. Das Ergebnis erhalten Sie per Nachricht in Ihrem azh OnlineCenter.
Sie möchten nochmals auf Unterlagen schauen, nachdem Sie uns diese überstellt haben?
Kein Problem: Die Scans der Rezepte, Leistungsnachweise sowie aller zur Abrechnung eingereichten Unterlagen sind mit dem Service azh Images über das azh AbrechnungsPortal oder über azh TiM in Kombination mit dem azh AbrechnungsPortal jederzeit einsehbar.
Sie nutzen neben azh TiM eine Buchhaltungssoftware oder möchten Ihre Abrechnungs-Daten in einer Tabellen-Software wie Excel verwenden?
azh Index bietet Ihnen die bearbeiteten Daten der Betriebsabrechnung im Excel-, CSV- oder XML-Format. Für jede Rezepteinreichung erhalten Sie mittels azh Index bereits vor der regulären (Papier-)Abrechnung eine Datei, die sich in anderen Programmen nutzen lässt.
So können sie die Daten entsprechend aus- und weiter verwerten und behalten jederzeit den Überblick zum Beispiel über Einzelpostenlisten, Zu- und Absetzungen. Damit gelingt die Archivierung von Abrechnungsdaten spielend leicht.
Nicht nur wegen der Vorgaben des Gesetzgebers zum elektronischen Datenaustausch mit den Krankenkassen breitet sich Technologie immer mehr im Alltag von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten aus.
Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Abrechnungsprozesse können schneller erledigt und Verwaltungsaufwand kann reduziert werden. Darüber hinaus steigern Therapieeinrichtungen mit dem Einsatz neuer Technologien ihre Attraktivität gerade bei jungen Mitarbeitern.
Aufgrund der Anforderung, Rezepte nach wie vor in Papierform einzureichen, bestehen noch keine vollständig elektronischen Abrechnungsprozesse. Die Vorzüge von überwiegend elektronischen Verfahren machen Sie sich mit uns jedoch im Handumdrehen zunutze. Sie benötigen Beratung zur Rezeptabrechnung mit dem Kostenträger Krankenkasse? Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner:
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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