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Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt sich zum Rückgrat des digitalisierten Gesundheitswesens. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Anbindung an die TI für alle Heilmittelerbringenden, einschließlich Physiotherapiepraxen, gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der TI-Förderung und gibt Physiotherapiepraxen eine umfassende Orientierung.
Die TI ist ein hochsicheres, digitales Netzwerk, das den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen allen Akteurinnen und Akteuren im deutschen Gesundheitswesen ermöglicht. Sie dient als Basis für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Ziel ist es, die Kommunikation und den Datenaustausch im Gesundheitswesen effizienter, sicherer und patientenzentrierter zu gestalten.
Gemäß dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sind ab dem 1. Januar 2026 alle Heil- und Hilfsmittelerbringenden zur TI-Anbindung verpflichtet. Dies umfasst auch Physiotherapiepraxen. Ein wichtiger Meilenstein ist zudem die Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittel nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2027.
Um die Kosten zu decken, die Physiotherapeutinnen und -therapeuten durch die Einführung und Nutzung der Telematikinfrastruktur haben, gibt es eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung legt fest, wie hoch die finanzielle Unterstützung ist und unter welchen Bedingungen sie gezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Grundpauschale pro Praxis 207,93 Euro inkl. MwSt.. Ziel der Pauschale ist, die Kosten für die notwendige technische Ausstattung und den Betrieb der TI-Anwendungen abzudecken.
Schon gewusst?
Mit dem NOVENTI-Angebot werden durch die TI-Förderpauschale zum einen alle von NOVENTI bereitgestellten Komponenten und Dienstleistungen finanziert. Zum anderen sind auch alle weiteren förderfähigen TI-Komponenten wie der eHBA und SMC-B abgedeckt. Physiotherapiepraxen profitieren so von einer vollständigen finanziellen Entlastung (bei der Standardausstattung).
Die Beantragung der TI-Pauschalen erfolgt online über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.
Im Rahmen der Antragstellung müssen folgende Informationen bereitgestellt werden:
Konnektortyp
Telematik-ID der SMC-B
Installationsdatum
Die Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband erfolgt zum 15. des dritten Monats des Quartals, welches der Antragsstellung folgt. Beispiel: Wird die TI-Pauschale im Mai beantragt, erfolgt die erste Zahlung im September.
Danach wird die TI-Pauschale fortlaufend zum 15. des dritten Monats des Folgequartals ausgezahlt.
Den Refinanzierungsantrag müssen Physiotherapeutinnen und -therapeuten bis spätestens Ende des Quartals einreichen, in dem der Anschlusstag liegt.
Für die erfolgreiche Anbindung an die TI und den Erhalt der Förderpauschalen müssen Physiotherapiepraxen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:
Nutzung der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der aktuellen Version.
Vorhandensein eines Konnektors (vor Ort oder zentral gehostet in einem Rechenzentrum (TIaaS)) und VPN-Zugangsdienst oder einen TI-Zugang via TI-Gateway.
eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT.
eHBA für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
SMC-B (Institutionsausweis).
NOVENTI bietet Physiotherapiepraxen umfassende Unterstützung bei der TI-Anbindung. Dies umfasst:
Beratung und Planung rund um die TI-Anbindung.
Installation und Konfiguration der notwendigen Hardware und Software.
Bereitstellung von Anleitungen und Checklisten zur Unterstützung bei der Beantragung der TI-Förderung.
Laufender Support und Wartung.
Starker Partner – heute und morgen.
„Die TI-Anbindung mag komplex erscheinen, aber Sie sind nicht allein. NOVENTI begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Beantragung der Förderung bis hin zum laufenden Betrieb. Mit unserer Erfahrung aus über 6.000 erfolgreich durchgeführten TI-Installationen sind wir Ihr starker und zuverlässiger Partner. Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Zukunft Ihrer Praxis gestalten – sorgenfrei und effizient.“ Uwe Eisner, Physiotherapeut und Vertriebsleiter NOVENTI Gesundheitsfachberufe
Die Anbindung an die TI ist ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht eine effizientere und sicherere Kommunikation, verbessert die Patientenversorgung und schafft die Grundlage für innovative Anwendungen im Gesundheitsbereich. Physiotherapiepraxen, die sich frühzeitig mit der TI-Anbindung auseinandersetzen, sind gut auf die zukünftigen Anforderungen vorbereitet.
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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