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Der Verband der Ersatzkassen (vdek): das sollten Sie wissen

Verglichen mit anderen Arten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vertritt der Verband der Ersatzkassen (vdek) die meisten Versicherten in Deutschland. Damit stellt er den einflussreichsten Verband dar, der dem GKV-Spitzenverband nachgeordnet ist. Hier finden Sie Nützliches zur Institution, ihren Aufgaben sowie der Abrechnung von Heilmittelerbringern mit den GKV.

Informationsstand dieses Artikels ist Oktober 2018

Beratung unter 089 92108-444Angebot zur Abrechnungsdienstleistung

Wer ist der vdek?

Die insgesamt 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind in verschiedene Kassenarten gegliedert. Aktuell gibt es folgende sechs: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Ersatzkassen. Letztere sind im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen, dem 15 Landesvertretungen nachgeordnet sind (Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Vertretung).

Zu den Ersatzkassen und damit dem vdek zählen:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Handelskrankenkasse (hkk)
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Um eine Zuzahlungsbefreiung auszustellen, verlangen die Krankenkassen in der Regel Quittungen von den Patienten, welche die im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen belegen sowie Einkommensnachweise. Überdies bieten Krankenkassen an, dass Patienten eine Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze leisten und stellen dafür eine Zuzahlungsbefreiung aus. Diese Option nutzen etwa Patienten, die keine Rechnungen sammeln möchten. Sie haben dann häufig gleich am Jahresanfang eine Zuzahlungsbefreiung. 

Wie sind die Ersatzkassen entstanden?

Um das System der Ersatzkassen zu erläutern, ist ein kurzer historischer Abriss hilfreich: Die Ersatzkassen haben ihren Ursprung in der Reichsversicherungsordnung (RVO), die von 1911 an das Herzstück des deutschen Sozialrechts und Vorgänger des heute maßgeblichen Sozialgesetzbuchs (SGB)war. Sie löste das System der freien Hilfskassen ab, bei welchen sich Arbeiter und Angestellte von 1893 an freiwillig versichern konnten.

Der erste Verband der Ersatzkassen wurde 1912 unter dem Namen „Verband Kaufmännischer Eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen) gegründet; eine erste Umbenennung folgte 1913 in „Verband Kaufmännischer Ersatzkassen“. Die komplette Historie veröffentlicht der vdek auf seiner Homepage.

Die Kassenarten waren damals beispielsweise berufsständisch oder regional ausgerichtet. Im Jahr 1996 wurde dann die freie Kassenwahl eingeführt, welche es den Bürgern ermöglicht, sich unabhängig von ihrem Beruf, dem Berufsstand oder Wohnort für eine Krankenkasse zu entscheiden.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) ist geregelt, welche Eigenschaften die Ersatzkassen erfüllen müssen und welche Aufgaben den GKV obliegen. Zu den entsprechenden verschiedenen Gesetzestexten geht es sind online zu finden: Quelle

Was ist für Heilmittelerbringer relevant?

Als langjähriger Partner von Dienstleistern im Gesundheitswesen unterstützen wir Heilmittelerbringer in vielen Belangen. Unser Angebot reicht von der Abrechnung mit den vom vdek vertretenen und allen anderen (gesetzlichen) Krankenkassen über ergänzende Services wie Ausfallschutz oder nützliche Tools, die den Arbeitsalltag effizienter machen können. Interessiert? Wir beraten Sie gerne!

Sie möchten sich lieber auf Ihre Patienten konzentrieren, statt sich mit komplizierten Regularien auseinanderzusetzen?
Wir haben passgenaue Lösungen dafür!

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Welche Aufgaben hat der vdek?

„Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen“, so der vdek auf seiner Homepage. Im Einzelnen umfassen seine Aufgaben gemäß seiner Satzung, die besonders auf dem SGB V und dem SGB XI gründet:

  • Interessenvertretung der Mitgliedskassen
  • Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen
  • Unterstützung – auch gerichtlich - beim Durchsetzen der wettbewerbsrechtlichen und eigenen Ansprüche der Mitgliedskassen
  • Verträge abschließen und deren Durchführung gewährleisten, soweit die Mitgliedskassen beigetreten sind oder den vdek dazu bevollmächtigt haben
  • Förderung von allgemein für die GKV bedeutsamen Maßnahmen, die über den Aufgabenbereich der Mitgliedskassen hinausgehen
  • Vertretung der Verbandsziele in Öffentlichkeit und Politik
  • Herausgabe von Veröffentlichungen
  • Veranstaltung von Tagungen für gemeinsame Zwecke
  • (Unterstützung bei) der Interessenvertretung der Ersatzkassen und Pflegekassen der Ersatzkassen gegenüber dem jeweiligen GKV-Spitzenverband
  • Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §212 Abs. 5 S. 6 und 8 SGB V für die Ersatzkassen auf Basis der Geschäftsordnung für die Landesvertretungen
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen der Ersatzkassen insbesondere als Vertragspartei im Sinne der §§ 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 87b; Abs. 3 Satz 2, 89; Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGBXI
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen der Ersatzkassen

Außerdem zählen dazu alle Aufgaben, die dem vdek entweder gesetzlich oder von den Mitgliedskassen übertragen worden sind.

Wie hängen vdek und GKV-Spitzenverband zusammen?

Formal gesehen ist der GKV-Spitzenverband seit dem Jahr 2008 der Dachverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er verantwortet die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung. Seine Verträge, Richtlinien und Entscheidungen haben Auswirkungen auf bzw. gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen und deren Mitglieder. Der GKV-Spitzenverband zählt als Mitglied mit Stimmrecht zum Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium aus Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Mehr Einzelheiten zur Arbeit und der Relevanz des GKV-Spitzenverbands für Heilmittelerbringer finden sich auf unserer Infoseite zum Thema.

Der vdek ist also dem GKV-Spitzenverband nachgeordnet. Dennoch hat der vdek wie auch andere Kassenverbände bzw. –arten Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Gesundheitssystem. Denn die einzelnen Krankenkassen und Kassenarten stehen auch im Wettbewerb zueinander: Bestimmte Leistungen, Rabattverträge mit der Pharmaindustrie, Sonderverträge mit Hausärzten oder Bonusprogramme können individuell verhandelt und gestaltet werden, der GKV-Spitzenverband ist dazu nicht ermächtigt.

Welchen Einfluss hat der vdek auf Heilmittelerbringer?

Im Verhältnis zu den anderen Kassenarten vertritt der vdek die meisten Krankenversicherten in Deutschland: Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge sind derzeit rund 39 % aller gesetzlich Versicherten Mitglied in einer Ersatzkasse. Insofern ist der vdek ein wichtiger Player im deutschen Gesundheitswesen.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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