Ab 1. Oktober gibt es wichtige Änderungen bei der Verordnung von Manueller Lymphdrainage (MLD), die für Physiotherapeuten relevant sind.
Ärzte können MLD ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen.
Die Entscheidung über die Dauer der Behandlung (30, 45 oder 60 Minuten) liegt bei den behandelnden Therapeuten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die neuen Regelungen zur Verordnung von MLD bringen für Physiotherapeuten mehr Entscheidungsfreiheit und Autonomie mit sich. Es ist jedoch wichtig, sich über die Details der neuen Richtlinie zu informieren und bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Arzt zu halten.
Bitte prüfen Sie MLD-Verordnungen besonders gewissenhaft, um Absetzungen vorzubeugen. Trotz der positiven Neuerungen gibt es noch einige offene Fragen, da die Verhandlungen zur endgültigen Regelung zum Umgang mit einigen Fällen für Physiotherapeuten noch nicht abgeschlossen sind.
Insbesondere bei den sogenannten Ausnahmefällen mit MLD-45 zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme beziehungsweise beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf), bei denen die Umsetzungsmodalitäten bisher nicht zwischen Vertragspartnern konsentiert werden konnten.
Ebenfalls unklar ist, wie der Arzt bei einem besonderen Versorgungsbedarf (BVB) das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben kann.
In diesen Fällen empfiehlt der Berufsverband VPT, die Verordnung zurück zum Arzt zu geben und eine MLD-Verordnung mit Zeitangabe einzufordern.
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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