Häufige Fragen zur Abrechnung Hilfsmittel

Aus der Erfahrung Tausender Abrechnungskunden haben wir eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten für Sie erstellt. Bestimmt sind einige Informationen enthalten, die Sie noch nicht kannten.

Abrechnungsunterlagen


Wie ist meine Abrechnung aufgebaut?

Die Abrechnung ist in einzelne Themenabschnitte aufgegliedert. Die Themenabschnitte sind links oben im Eck gekennzeichnet.

  • 1.0 Abrechnung
  • 1.1 Rechnung
  • 1.2 Absetzungen
  • 1.3 Zusetzungen
  • 1.4 Kassenübersicht
  • 1.5 Einzelpostenliste
  • 1.6 Ausgesteuerte und nicht abgerechnete Verordnungen
  • 2.0 Positionsstatistik
  • 2.1 Betriebswirtschaftliche Abrechnung

Was ist die Bruttoabrechnungssumme?

Die Bruttoabrechnungssumme ist die eingelieferte Abrechnungssumme inkl. Zuzahlung und Skonto.

Was ist die Abrechnungssumme (exklusive Zuzahlung)?

Bei diesem Posten werden die Patientenzuzahlungen von der Bruttoabrechnungssumme abgezogen.

▷ Was ist die Abrechnungssumme (exklusive Skonto und Kostenträgerrabatt)?

Der Leistungserbringer gewährt dem Kostenträger Skonto. Skonto ist ein Preisnachlass bei frühzeitiger Bezahlung des Kostenträgers. Die Skontovereinbarungen sind aus dem Kostenträgervertrag zu entnehmen. Der Skontobetrag wird bei dieser Position abgezogen.

▷ Was ist die bereinigte Abrechnungssumme?

Damit man die bereinigte Abrechnungssumme erhält, müssen die Absetzungen abgezogen werden, um somit die Abrechnungsgebühr zu ermitteln.

▷ Was ist der Auszahlungsbetrag?

Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, der am Ende nach Abzug der einzelnen Posten wie Absetzungen oder Abrechnungsgebühren überwiesen wird.

▷ Wo finde ich meine Abrechnungsgebühren?

Die Abrechnungsgebühren sind im Abschnitt 1.1 aufgelistet.

▷ Wo finde ich die genaue Anzahl der eingereichten Belege?

Die genaue Anzahl der eingereichten Belege sind unter der Auflistung der Abrechnungsgebühr im Abschnitt 1.1 zu finden.

▷ Was ist die Grundgebühr?

Bei der Grundgebühr handelt es sich um eine pauschale Gebühr, welche pro Abrechnung fällig wird. Sie beinhaltet unseren preisgekrönten Kundenservice als auch die Versorgung mit Informationen, Preislisten und alles was Sie für Ihre Abrechnung benötigen. Diese Gebühr wird pro zugesandte Abrechnung fällig.

▷ Was sind Sonstige Lieferungen und Leistungen?

Sonstige Lieferungen und Leistungen sind gebuchte Zusatzprodukte wie z.B. Rezeptabholung, Sondererfassung, KVCheck, etc. Im Abschnitt 1.1 sind die Gebühren der Sonstigen Lieferungen und Leistungen aufgelistet.

▷ Was ist die Kassenübersicht?

In der Kassenübersicht sind die Krankenkassen aufgelistet, mit denen man in dieser Abrechnung abgerechnet hat, sowie die jeweiligen Beträge.

▷ Was ist die Einzelpostenliste?

In der Einzelpostenliste sind die Abrechnungspositionen der jeweiligen Patienten aufgelistet.

▷ Was ist die Positionsstatistik?

In der Positionsstatistik sind alle Positionen aufgelistet, die in der Abrechnung abgerechnet wurden.


Abrechnung


▷ Wie erhalte ich die Abrechnung per Post oder digital?

Die Abrechnung können Sie per Papier oder digital erhalten. Dies können Sie beim Vertragsabschluss oder nachträglich bei Ihrem Persönlichen Ansprechpartner hinterlegen lassen.

▷ Wo finde ich meine digitale Abrechnung (PDF) – falls gebucht?

Die Abrechnung finden Sie im sicheren Postfach des azh OnlineCenters.

▷ Wie ist meine Rechnungsnummer aufgebaut?

B-2021-07-23-500.127 Die Rechnungsnummer ist zusammengesetzt aus einem Buchstaben, dem Auszahlungsdatum und einer fortlaufenden Nummer.

▷ In meiner Abrechnung ist ein Fehler seitens der NOVENTI HealthCare GmbH unterlaufen, kann ich diesen korrigieren lassen?

Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Abrechnungsunterlagen zu erheben. Erheben Sie innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, so gilt diese Abrechnung als genehmigt.


Einreichung


▷ Darf ich nur einmalig im Monat eine Abrechnung einreichen oder mehrmals? Gibt es hier einen Mehraufwand an Abrechnungsgebühren?

Sie dürfen mehrere Abrechnungen pro Woche/Monat bei uns einreichen. Hier ist zu beachten: Für jede Abrechnung fallen die kompletten Abrechnungsgebühren an (Grundgebühr, Verwaltungsgebühr und ggfs. Überweisungsgebühr) – falls Sie weitere Produkte (Mitarbeiterstatistik, DHL-Abholung, …) bei uns gebucht haben, fallen hier auch die Gebühren an.

▷ Was bedeutet der Barcodeaufkleber? Wo muss ich diesen überall draufkleben?

Bei dem Barcodeaufkleber handelt es sich um Ihre Kundennummer. Dieser Aufkleber sollte sowohl auf dem Begleitformular als auch auf der Außenseite des Kuverts/Pakets, welches Sie zu uns senden, aufgebracht werden. Hiermit stellen wir sicher, dass wir schnellstmöglich in unserem System registrieren, dass Ihre Rezepte in unserem Hause eingegangen sind und dies für jeden nachvollziehbar ist.

▷ Ausfüllen des Begleitformulars

Bitte geben Sie links oben auf dem Begleitformular die Anzahl der eingelieferten Rezepte ein. Dies dient als Unterstützung für den Fall, dass der Verdacht entsteht, dass ein oder mehrere Rezepte fehlen. Außerdem geben Sie bitte Ihre Kundennummer und den gewünschten Monat an, auf den die Abrechnung gebucht werden soll.

▷ Wo bekomme ich neue Begleitformulare, Adressaufkleber und Barcodeaufkleber?

Die Begleitformulare, Adress- und Barcodeaufkleber erhalten Sie kostenlos. Diese können Sie bei der Kundenbetreuung telefonisch, per E-Mail und über die myService-App bestellen.


Auszahlung


▷ Kann ich meine Auszahlungsfrist einmalig ändern? Wie mache ich das?

Vermerken Sie bitte die gewünschte einmalige Auszahlungsfrist auf dem Begleitformular, z.B. "einmalige Auszahlung nach 4 KT". Im Vorfeld muss allerdings diese Kondition für die neuen Auszahltage neu berechnet werden.

▷ Wie berechnet sich die Auszahlungsfrist?

Die Auszahlung erfolgt zum gewählten Wunschtermin nach 4,11,24… Kalendertagen. Die Auszahlungsfrist beginnt immer einen Tag nach Eingang Ihrer Rezepte und Verordnungen bei uns. Gegeben den Fall, Ihre Rezepte und Verordnungen erreichen uns am 01.08., dann beginnt die Auszahlungsfrist am 02.08. Damit erhalten Sie ihre Auszahlung bei einem gewählten Wunschtermin nach 11 Kalendertagen am 13.08.

▷ Was passiert, wenn meine Auszahlung auf einen Feiertag oder das Wochenende fällt?

Sollte eine Zahlung auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, wird automatisch der nächste Banktag für die Auszahlung gewählt.


Differenzen (Zu- und Absetzung)


▷ Was bedeutet „Rezept zurück“ oder „Differenz“?

Bei Rezept zurück müssen Sie das Rezept als neuen Abrechnungsfall neu einreichen, was zu einer Ausgabe in der Einzelpostenliste führt. Bei der Differenz reichen Sie ihr Rezept wieder ein, was zur Nachberechnung führt und in der Abrechnung unter dem Punkt Zusetzung erscheint.

▷ Was sind Absetzungen?

Absetzungen sind Rechnungskürzungen des Kostenträgers. Die Kostenträger haben das Recht, bei fehlenden Angaben, fehlenden Dokumenten oder falscher Angaben etc. eingereichte Rezepte vollständig oder teilweise zu kürzen.

▷ Wieso sind in meiner ersten Abrechnung keine Absetzungen aufgelistet?

In der ersten Abrechnung können keine Absetzungen aufgelistet werden, da diese erst dem Kostenträger übermittelt werden und somit in den folgenden Abrechnungen verrechnet werden.

▷ Wie muss ich eine korrigierte Absetzung einreichen? Wo schicke ich diese hin?

Korrigierte Absetzungen senden Sie bitte an dieselbe Adresse, wie Ihre Rezepteinreichung. Sollte die Absetzung mit dem Vermerk "Rezept zurück" getätigt worden sein, wird keine gesonderte Trennung von Ihrer gewöhnlichen Einreichung benötigt. Absetzungen mit dem Vermerk "Differenz" legen Sie bitte in ein gesondertes Kuvert/Umschlag, welches Sie mit "Nachberechnung" kennzeichnen. Dies ist wichtig, da der Kostenträger hierbei einen gesondert aufbereiteten Datensatz benötigt. Das gekennzeichnete Kuvert legen Sie bitte Ihrer Rezepteinreichung bei.

▷ Was sind Zusetzungen?

Zusetzungen sind Differenzbeträge, die von den Kostenträgern gutgeschrieben werden. Häufig geschieht dies nach einer Nachberechnung.


Ausgesteuerte und nicht abgerechnete Verordnungen


▷ Was sind ausgesteuerte Verordnungen?

Ausgesteuerte Verordnung sind Verordnungen, die nicht abgerechnet werden konnten, da diese zwangsläufig zu Absetzungen geführt hätten. Wenn dies im Bearbeitungsprozess auffällt, werden die Abrechnungsfälle gleich ausgesteuert und gehen nicht zum Kostenträger.

▷ Wo sehe ich die ausgesteuerten Verordnungen wieder?

Wenn wir ihnen die Abrechnungsfälle zurück schicken, finden sie diese aufgelistet in Punkt 1.6 der Abrechnung. Nach korrigierter Neueinreichung der ehemals ausgesteuerten Verordnungen finden Sie diese in der Einzelpostenliste der Abrechnung wieder. Die Verordnungen sind nicht speziell markiert.

▷ Wieso sind in meiner ersten Abrechnung keine Absetzungen aufgelistet?

In der ersten Abrechnung können keine Absetzungen aufgelistet werden, da diese erst dem Kostenträger übermittelt werden und somit in den weiteren Abrechnungen verrechnet werden.

▷ Kann ich die ausgesteuerte Verordnung gleich wieder zurückschicken, so dass sie noch mit abgerechnet werden können?

Das ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich. Bei der Rücksendung von Verordnungen haben wir bereits Ihre gesamte Abrechnung bearbeitet. Hier ist es dann nicht mehr möglich, einzelne Verordnungen noch einmal nachzureichen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Verordnungen mit der nächsten regulären Einlieferung wieder mitzusenden.