Aus der Erfahrung Tausender Abrechnungskunden haben wir eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten für Sie erstellt. Bestimmt sind einige Informationen enthalten, die Sie noch nicht kannten.
Die Abrechnung ist in einzelne Themenabschnitte aufgegliedert. Die Themenabschnitte sind links oben im Eck gekennzeichnet.
Die Bruttoabrechnungssumme ist die eingelieferte Abrechnungssumme inkl. Zuzahlung und Skonto.
Bei diesem Posten werden die Patientenzuzahlungen von der Bruttoabrechnungssumme abgezogen.
Der Leistungserbringer gewährt dem Kostenträger Skonto. Skonto ist ein Preisnachlass bei frühzeitiger Bezahlung des Kostenträgers. Die Skontovereinbarungen sind aus dem Kostenträgervertrag zu entnehmen. Der Skontobetrag wird bei dieser Position abgezogen.
Damit man die bereinigte Abrechnungssumme erhält, müssen die Absetzungen abgezogen werden, um somit die Abrechnungsgebühr zu ermitteln.
Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, der am Ende nach Abzug der einzelnen Posten wie Absetzungen oder Abrechnungsgebühren überwiesen wird.
Die Abrechnungsgebühren sind im Abschnitt 1.1 aufgelistet.
Die genaue Anzahl der eingereichten Belege sind unter der Auflistung der Abrechnungsgebühr im Abschnitt 1.1 zu finden.
Bei der Grundgebühr handelt es sich um eine pauschale Gebühr, welche pro Abrechnung fällig wird. Sie beinhaltet unseren preisgekrönten Kundenservice als auch die Versorgung mit Informationen, Preislisten und alles was Sie für Ihre Abrechnung benötigen. Diese Gebühr wird pro zugesandte Abrechnung fällig.
Sonstige Lieferungen und Leistungen sind gebuchte Zusatzprodukte wie z.B. Rezeptabholung, Sondererfassung, KVCheck, etc. Im Abschnitt 1.1 sind die Gebühren der Sonstigen Lieferungen und Leistungen aufgelistet.
In der Kassenübersicht sind die Krankenkassen aufgelistet, mit denen man in dieser Abrechnung abgerechnet hat, sowie die jeweiligen Beträge.
In der Einzelpostenliste sind die Abrechnungspositionen der jeweiligen Patienten aufgelistet.
In der Positionsstatistik sind alle Positionen aufgelistet, die in der Abrechnung abgerechnet wurden.
Die Abrechnung können Sie per Papier oder digital erhalten. Dies können Sie beim Vertragsabschluss oder nachträglich bei Ihrem Persönlichen Ansprechpartner hinterlegen lassen.
Die Abrechnung finden Sie im sicheren Postfach des azh OnlineCenters.
B-2021-07-23-500.127 Die Rechnungsnummer ist zusammengesetzt aus einem Buchstaben, dem Auszahlungsdatum und einer fortlaufenden Nummer.
Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Abrechnungsunterlagen zu erheben. Erheben Sie innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, so gilt diese Abrechnung als genehmigt.
Sie dürfen mehrere Abrechnungen pro Woche/Monat bei uns einreichen. Hier ist zu beachten: Für jede Abrechnung fallen die kompletten Abrechnungsgebühren an (Grundgebühr, Verwaltungsgebühr und ggfs. Überweisungsgebühr) – falls Sie weitere Produkte (Mitarbeiterstatistik, DHL-Abholung, …) bei uns gebucht haben, fallen hier auch die Gebühren an.
Bei dem Barcodeaufkleber handelt es sich um Ihre Kundennummer. Dieser Aufkleber sollte sowohl auf dem Begleitformular als auch auf der Außenseite des Kuverts/Pakets, welches Sie zu uns senden, aufgebracht werden. Hiermit stellen wir sicher, dass wir schnellstmöglich in unserem System registrieren, dass Ihre Rezepte in unserem Hause eingegangen sind und dies für jeden nachvollziehbar ist.
Bitte geben Sie links oben auf dem Begleitformular die Anzahl der eingelieferten Rezepte ein. Dies dient als Unterstützung für den Fall, dass der Verdacht entsteht, dass ein oder mehrere Rezepte fehlen. Außerdem geben Sie bitte Ihre Kundennummer und den gewünschten Monat an, auf den die Abrechnung gebucht werden soll.
Die Begleitformulare, Adress- und Barcodeaufkleber erhalten Sie kostenlos. Diese können Sie bei der Kundenbetreuung telefonisch, per E-Mail und über die myService-App bestellen.
Vermerken Sie bitte die gewünschte einmalige Auszahlungsfrist auf dem Begleitformular, z.B. "einmalige Auszahlung nach 4 KT". Im Vorfeld muss allerdings diese Kondition für die neuen Auszahltage neu berechnet werden.
Die Auszahlung erfolgt zum gewählten Wunschtermin nach 4,11,24… Kalendertagen. Die Auszahlungsfrist beginnt immer einen Tag nach Eingang Ihrer Rezepte und Verordnungen bei uns. Gegeben den Fall, Ihre Rezepte und Verordnungen erreichen uns am 01.08., dann beginnt die Auszahlungsfrist am 02.08. Damit erhalten Sie ihre Auszahlung bei einem gewählten Wunschtermin nach 11 Kalendertagen am 13.08.
Sollte eine Zahlung auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, wird automatisch der nächste Banktag für die Auszahlung gewählt.
Bei Rezept zurück müssen Sie das Rezept als neuen Abrechnungsfall neu einreichen, was zu einer Ausgabe in der Einzelpostenliste führt. Bei der Differenz reichen Sie ihr Rezept wieder ein, was zur Nachberechnung führt und in der Abrechnung unter dem Punkt Zusetzung erscheint.
Absetzungen sind Rechnungskürzungen des Kostenträgers. Die Kostenträger haben das Recht, bei fehlenden Angaben, fehlenden Dokumenten oder falscher Angaben etc. eingereichte Rezepte vollständig oder teilweise zu kürzen.
In der ersten Abrechnung können keine Absetzungen aufgelistet werden, da diese erst dem Kostenträger übermittelt werden und somit in den folgenden Abrechnungen verrechnet werden.
Korrigierte Absetzungen senden Sie bitte an dieselbe Adresse, wie Ihre Rezepteinreichung. Sollte die Absetzung mit dem Vermerk "Rezept zurück" getätigt worden sein, wird keine gesonderte Trennung von Ihrer gewöhnlichen Einreichung benötigt. Absetzungen mit dem Vermerk "Differenz" legen Sie bitte in ein gesondertes Kuvert/Umschlag, welches Sie mit "Nachberechnung" kennzeichnen. Dies ist wichtig, da der Kostenträger hierbei einen gesondert aufbereiteten Datensatz benötigt. Das gekennzeichnete Kuvert legen Sie bitte Ihrer Rezepteinreichung bei.
Zusetzungen sind Differenzbeträge, die von den Kostenträgern gutgeschrieben werden. Häufig geschieht dies nach einer Nachberechnung.
Ausgesteuerte Verordnung sind Verordnungen, die nicht abgerechnet werden konnten, da diese zwangsläufig zu Absetzungen geführt hätten. Wenn dies im Bearbeitungsprozess auffällt, werden die Abrechnungsfälle gleich ausgesteuert und gehen nicht zum Kostenträger.
Wenn wir ihnen die Abrechnungsfälle zurück schicken, finden sie diese aufgelistet in Punkt 1.6 der Abrechnung. Nach korrigierter Neueinreichung der ehemals ausgesteuerten Verordnungen finden Sie diese in der Einzelpostenliste der Abrechnung wieder. Die Verordnungen sind nicht speziell markiert.
In der ersten Abrechnung können keine Absetzungen aufgelistet werden, da diese erst dem Kostenträger übermittelt werden und somit in den weiteren Abrechnungen verrechnet werden.
Das ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich. Bei der Rücksendung von Verordnungen haben wir bereits Ihre gesamte Abrechnung bearbeitet. Hier ist es dann nicht mehr möglich, einzelne Verordnungen noch einmal nachzureichen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Verordnungen mit der nächsten regulären Einlieferung wieder mitzusenden.