ABC der Digitalisierung

Digitalisierung für Heilmittelerbringende und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur: ein Überblick von A bis Z

Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens hat schon heute tiefgreifende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und den Arbeitsalltag. Sie bietet auch Heilmittelerbringenden aus der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie zahlreiche Chancen, ihren Praxisalltag effizienter zu gestalten und die Patientenversorgung zu verbessern.

Für Leistungserbringende gibt es zahlreiche Informationen, Vorschriften und zeitliche Vorgaben, die für Unsicherheit sorgen:

Wann ist der TI-Anschluss verpflichtend?

Welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Wird es noch Änderungen im Zeitplan oder an den technischen Vorgaben geben?

Was beinhaltet die Telematikinfrastruktur (TI)?

Wir unterstützen die Gesundheitsberufe in Deutschland umfassend bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und begleiten sie partnerschaftlich. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte von A bis Z für Heilmittelerbringende zusammengefasst.

A wie Anfangen: die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI)

Die Anbindung an die TI ist ein entscheidender Schritt für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer, um von den Vorteilen der digitalen Gesundheitsdienste zu profitieren. Die TI ermöglicht eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation mit anderen Gesundheitsdienstleistern, Krankenkassen und Behörden. Es ist wichtig, die Integration in die TI und Digitalisierung als strategische Investition zu betrachten, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine moderne Patientenversorgung zu gewährleisten. Im ersten Schritt benötigt jede Praxis eine TI-fähige Praxisverwaltungssoftware.

 

Doch wann sollte man anfangen und wie geht es weiter?
Die Einführung der TI für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer folgt einem klaren Zeitplan, der von der Bundesregierung durch das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben ist.

Hier die für Heilmittelpraxen geltenden Fristen (Stand 3. Juni 2024):

Seit dem 1. Juli 2021 haben Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Hebammen die Möglichkeit, sich freiwillig an die TI anzubinden.

Anfang 2024 wurde diese Möglichkeit auf alle anderen Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer erweitert.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Anbindung an die TI verpflichtend.

Im Hinblick auf die elektronische Verordnung (eVO) besteht ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit zur freiwilligen Verarbeitung.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Fähigkeit zur Verarbeitung von eVOs dann verpflichtend.

Diese schrittweise Einführung soll den Heilmittelerbringenden ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen technischen Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen in ihren Praxisabläufen vorzunehmen.

B wie Basics und technische Anforderungen

Was sollte schon heute im Praxisalltag integriert werden, wie kann die Praxis schon vorbereitet werden und womit können Praxisinhaberinnen und -inhaber sich noch Zeit lassen?

Der Anschluss an die TI erfolgt also sukzessive und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Sie beinhaltet neben der Installation verschiedener technischer Anwendungen einen mehrstufigen Registrierungsprozess (Registrierung beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B), Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)).

 

  • Datensicherheit im Fokus: Schutz sensibler Gesundheitsdaten
    Datenschutz und Datensicherheit spielen eine entscheidende Rolle bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Wahl sicherer Software, passender Dienstleister und Partner ist von großer Bedeutung, um die Integrität der Patientendaten zu gewährleisten.
  • Patientendaten und die elektronische Patientenakte (ePA)
    Die Einführung der elektronischen Patientenakte erleichtert in Zukunft die Dokumentation, den Austausch und die Analyse von Patientendaten. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung der Patientinnen und Patienten und verbessert die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern. Die Nutzung einer digitalen Befundung und die Speicherung der Patientendaten in einer Praxisverwaltungssoftware führt das gesamte Praxisteam schon heute an die ePA heran. So gelingt die Nutzung der ePA als Teil der TI kinderleicht.
  • Anpassungsfähige Softwarelösungen für individuelle Anforderungen: Flexibilität in der Praxis
    Die Flexibilität einer mobilen Softwarelösung ist entscheidend, um die Software an die spezifischen Anforderungen und Abläufe einer Praxis anzupassen. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration und einen echten Mehrwert für die Patientenversorgung.

C wie Cloud: sicherer und mobiler Zugriff auf alle Daten

Die Nutzung einer Cloud bietet Heilmittelpraxen die Möglichkeit, sicher auf Praxisdaten und Softwareanwendungen zuzugreifen. Dies verbessert die Flexibilität und Mobilität, während gleichzeitig die Datensicherheit gewährleistet wird.

… Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Antworten auf alle wichtigen Fragen – von G wie Geld (welche Förderungen gibt es und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?) bis hin zu Z wie Zukunftssicherheit (womit sollten Sie in Zukunft rechnen?) – erfahren Sie im kostenlosen Leitfaden „Das Abc der Digitalisierung für Heilmittelpraxen“.

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Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

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