Seit dem 01.01.2023 wird der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in einer eigenständigen Richtlinie neu geregelt.
Die G-BA-Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege liefert Informationen:
Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial der Therapie, bis hin zur kompletten Beatmungsentwöhnung bestmöglich auszuschöpfen und zu nutzen.
Seit 01.01.2023 gilt ein neues Verordnungsmuster (Muster 62B) für außerklinische Intensivpflege.
Bisher wurden die Patienten, welche betroffen sind, über eine Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Muster 12) versorgt. Die Leistung wird jedoch herausgelöst und ist somit als eigenständige Leistung geregelt.
Folgende Formulare gelten seit 01.01.2023:
Sollten Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden sein, müssen diese ggfs. korrigiert oder nachgetragen werden, um Absetzungen seitens der Kostenträger vorzubeugen.
Der verordnende Arzt füllt die Vorderseite des Musters 62B aus.
Die Rückseite des Verordnungsformulars 62B füllen Versicherte beziehungsweise Pflegedienst aus.
Sie ist für den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse vorgesehen und enthält Felder für die Angaben zum Pflegedienst.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (30.05.2023) www.kbv.de/html/60923.php
Positionsnummernverzeichnis:
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Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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