Die Abrechnung der sogenannten Hygienepauschale, die seit Corona von Leistungserbringern an die Kostenträger verrechnet werden kann, ist direkt mit dem aktiven Status der „epidemischen Lage“ verknüpft.
Die epidemische Lage von nationaler Tragweite soll nach heutigem Kenntnisstand auf politischer Ebene voraussichtlich mit Ablauf des 24.11.2021 beendet werden.
Das hat FOLGEN für die Abrechnung von Verordnungen der Leistungserbringer.
Wenn die epidemische Lage nicht mehr verlängert und auch keine entsprechende Regelung zur Hygienepauschale an anderer Stelle getroffen wird, bedeutet das:
Die Position der Hygienepauschale ist mit dem Ende der Hygienepauschale (aktuell nach dem 24.11.2021) nicht mehr abrechnungsfähig und wird von den Krankenkassen nicht mehr vergütet.
Folgen für Sie als Leistungserbringer:
NOVENTI Abrechnungsservice:
Als Abrechnungsdienstleister digitalisieren wir die von eingereichten Papierrezepte und erstellen die Rechnungen an die jeweiligen Kostenträger.
Wir sind bezüglich der Hygienepauschale an die Regelungen der Krankenkassen gebunden. Auch wir müssen Ihre Rezepte bis zum 24.11. an die Kostenträger weitergeleitet haben, damit diese die Hygienepauschale vergüten.
Natürlich werden wir alle Hebel in Bewegung setzen, um bis zum Stichtag möglichst alle bis dahin vorliegenden und regulär eingereichten Verordnungen unserer Kundinnen und Kunden bei den Kostenträgern abzurechnen.
Zu beachten: Zwischenabrechnungen, Behandlungsunterbrechungen und vorgezogene Abrechnungen können abhängig von den rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu Rücksendungen, Absetzungen oder Verzögerungen führen.
Wir machen uns für unsere Kundinnen und Kunden stark und werden alles daransetzen, eine möglichst vollständige Bezahlung der Hygienepauschale für sie zu erreichen.
Wir halten Sie bezüglich der Regelungen zur Hygienepauschale auf dem Laufenden und informieren Sie sobald es Neuigkeiten gibt.