Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern folgende Vorgehensweise, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. Die Empfehlungen gelten für Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen wie Reparaturen.Am 4.5.2020 wurden die aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG umgesetzt.
Der GKV-Spitzenverband informiert über die aktuellen Regelungen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/richtlinien_und_empfehlungen/richtlinien_und_empfehlungen.jsp.