09.04.2020
Aktualisierte Empfehlungen des GKV-SV zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung - Stand 08.04.2020
Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern folgende Vorgehensweise, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. Die Empfehlungen gelten für Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen wie Reparaturen.
Wesentliche Ergänzungen sind u.a
- Bei der Empfangsbestätigung kann auch die zustellende Person unterzeichnen, ohne dass der LE dies bei der Abrechnung kenntlich macht.
- Verordnungen, die per FAX übermittelt werden, sind im Abrechnungsprozess als Original anzuerkennen
- Auf Folgeverordnungen kann auch verzichtet werden, wenn es sich um laufend notwendiges Verbrauchsmaterial für Hilfsmittel handelt (z.B. für Beatmungs- und Sauerstoffgeräte) und für benötigten Sauerstoff
- Vertraglich vereinbarte Abrechnungsfristen (z.B. wann spätestens einzureichen ist) werden für sechs Monate nach Ende der Gültigkeit dieser Empfehlungen ausgesetzt.
- Der LE kann bei der Abrechnung das Verordnungsdatum auf das Lieferdatum zurücksetzen, wenn die Abrechnung bei korrekter Angabe aus softwaretechnischen Gründen nicht möglich ist. Das Lieferdatum muss dem Datum der tatsächlichen Abgabe entsprechen
- Präqualifizierung: von der DAkkS wurden Handlungsanweisungen herausgegeben (anbei). Demnach machen die Krankenkassen bei bestehenden Verträgen die Versorgung nicht von einer zeitlich evtl. nicht rechtzeitig vorliegenden Folge-PQ abhängig.
Hier finden Sie die aktualisierte Empfehlung im Detail. Weitere Details siehe Empfehlungen anbei.