Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der in Kraft getretenen „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ des BMG, fortgeschriebenen „Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)“ aktualisiert.
Neu ist, dass die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband aufgrund der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen und aus der sich hieraus resultierenden Pandemieentwicklung zeitnah bewerten werden, ob und welche Punkte über den 30.06.2020 hinaus verlängert oder inhaltlich an die neue Situation angepasst werden müssen.