01.07.2020
Aktualisierte Empfehlungen für den Hilfsmittelbereich – gültig ab 01.07.2020
Der GKV-Spitzenverband hat zum 01.07.2020 aktualisierte Empfehlungen für den Hilfsmittelbereich veröffentlicht.
Hier finden Sie:
Kurz zusammengefasst:
- Gültig vom 01.07.2020 bis einschl. 30.09.2020.
- Ausschlaggebendes Datum: Tag der Abgabe des Hilfsmittels
- Anpassung zur Abrechnung: Vertraglich vereinbarte Fristen, in denen eine Abrechnung spätestens einzureichen ist, werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt
Folgende Regelungen entfallen ab 01.07.2020:
- Die Möglichkeit von Mehrmonatslieferungen anstelle der vertraglich vereinbarten Lieferzyklen bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Stomaartikeln
- Beginn der Versorgung ohne ärztliche Verordnung bei nicht aufschiebbaren Versorgungen
- Verzicht auf Folgeverordnungen bei z.V.b. Hilfsmitteln und Folgepauschalen
- Verzicht auf eine ärztliche Verordnung bei Ersatzlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen
- Verzicht auf eine ärztliche Verordnung eines niedergelassenen Arztes zur Weiterversorgung nach Krankenhausverordnung
- Aussetzung der Prüfung der 28-Tage-Frist, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung der VO aufgenommen werden muss.