Aktualisierte Empfehlungen für den Hilfsmittelbereich – gültig ab 01.07.2020

Der GKV-Spitzenverband hat zum 01.07.2020 aktualisierte Empfehlungen für den Hilfsmittelbereich veröffentlicht.

Hier finden Sie:

 

Kurz zusammengefasst:

  • Gültig vom 01.07.2020 bis einschl. 30.09.2020.
  • Ausschlaggebendes Datum: Tag der Abgabe des Hilfsmittels
  • Anpassung zur Abrechnung: Vertraglich vereinbarte Fristen, in denen eine Abrechnung spätestens einzureichen ist, werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt

Folgende Regelungen entfallen ab 01.07.2020:

  • Die Möglichkeit von Mehrmonatslieferungen anstelle der vertraglich vereinbarten Lieferzyklen bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Stomaartikeln
  • Beginn der Versorgung ohne ärztliche Verordnung bei nicht aufschiebbaren Versorgungen
  • Verzicht auf Folgeverordnungen bei z.V.b. Hilfsmitteln und Folgepauschalen
  • Verzicht auf eine ärztliche Verordnung bei Ersatzlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Verzicht auf eine ärztliche Verordnung eines niedergelassenen Arztes zur Weiterversorgung nach Krankenhausverordnung  
  • Aussetzung der Prüfung der 28-Tage-Frist, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung der VO aufgenommen werden muss.