Durch die Veröffenltichung der Verordnung zur Änderung der HygPV (Hygienepauschaleverordnung) des BMG im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/sJvQc03y4LDxTbMHYsw?0) haben die Krankenkassen nun wieder eine Rechtsgrundlage, auf der sie die Hygienepauschale weiterhin bezahlen können.
Aktualisierung - das hat sich geändert:
HYGIENEPAUSCHALE: Das bisherige Enddatum 30.06.2021 wird durch den 31.12.2021 ersetzt.
Hier finden Sie die Regelungen des GKV-SV.
Regelungen gelten für alle Leistungserbringer nach § 124 SGB V: