Aussetzung der Mindestgebühren für die Abrechnung

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor neue Herausforderungen und beeinflusst unseren Alltag und unsere Arbeit.

 

Eine Vielzahl unserer Kunden muss momentan eine kleinere Anzahl von Verordnungen in kürzeren Abständen einreichen und teilweise Zwischenabrechnungen durchführen. Die Verringerung der Abrechnungssumme hätte in vielen Fällen die Erhebung einer vertraglich festgelegten Mindestgebühr zur Folge, die von uns im Normalfall zur Abdeckung unserer Bearbeitungskosten erhoben wird.

 

Als Dienstleister und Partner wollen wir Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern und vor allem jetzt schnelle Hilfestellung bieten. Deswegen setzen wir für alle Einlieferungen bis auf Weiteres die anfallenden Mindestgebühren aus.

Sobald sich die Situation normalisiert und wir die Mindestgebühren wieder in Kraft setzen, informieren wir Sie gerne.