Der GKV-SV hat die Gültigkeit der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 bis zum 30.06.2021 verlängert. Die aktuellen Empfehlungen haben den Stand 11.03.2021, gültig ab 15.03.2021 bis 30.06.2021.
Zur letzten Empfehlung sind keine inhaltlichen Änderungen enthalten.
Der monatlicher Höchstbetrag für die Aufwendungen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bleibt damit bei 60.-€ bestehen. Dieser Wert gilt seit 01.04.2020 und soll noch per Gesetz (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) bis 31.12.2021 festgeschrieben werden.