Ergotherapie: Anerkenntniserklärung Bundesvertrag bis 30.06.2022

Seit dem 1. Januar 2022 gilt der bundeseinheitliche Rahmenvertrag für ergotherapeutische Leistungen. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Verbände BED und DVE.

 

  • Der Vertrag gilt für die gemäß § 124 Absatz 1 und 2 SGB V zugelassenen Leistungserbringenden, soweit sie diesen Vertrag anerkannt haben.
  • Zugelassene Leistungserbringende, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages nach § 125 Absatz 1 erteilt bekommen haben, haben diesen Vertrag gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Vertrages oder ab der Entscheidung durch die Schiedsstelle schriftlich anzuerkennen.

 

Anerkennung des Rahmenvertrages Ergotherapie – Das ist zu beachten!

Die Frist für die Einreichung der Anerkenntniserklärung endet am 30.06.2022.

  • Leistungserbringer, die noch keine Anerkenntniserklärung eingereicht haben, sollten dies sofort nachholen.
  • Wird der Vertrag des GKV-Spitzenverbandes von Ihnen nicht gemäß § 125 Abs. 1 SGB V fristgerecht bis zum 30.06.2022 anerkannt, so droht ab 01.07.2022 die Löschung ihrer Zulassung. 

Anerkenntniserklärung - hier downloaden

 

Schritt für Schritt - Einreichung Anerkenntniserklärung

 

1. Gehen Sie auf die Webseite der ARGEn:  www.zulassung-heilmittel.de/argen.html

2. Wählen Sie Ihr Bundesland

3. Wählen Sie Ergotherapie

4. Klicken Sie auf die Anerkenntniserklärung zum Download

5. Füllen Sie die Anerkenntniserklärung vollständig aus

6. Schicken Sie die Anerkenntniserklärung umgehend an Ihre zuständige ARGE

7. Die Adresse Ihrer zuständigen ARGE finden Sie unter www.zulassung-heilmittel.de/argen.html nach der Auswahl des Bundeslandes

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