Die Einführung der Blankoverordnung für Heilmittelerbringer am 01.04.2024 eröffnet der Ergotherapie erstmals erweiterte Handlungsfreiheit bei der Behandlung bestimmter Diagnosegruppen. Die heutige Erfassung der ersten Blankoverordnung in der Praxissoftware NOVENTI Ora zeigt, dass die Blankoverordnung in den Ergotherapie Praxen angekommen ist.
Die Blankoverordnung bietet Ergotherapeuten endlich die Möglichkeit, ihre Therapien flexibler zu gestalten und besser auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten einzugehen. Ärztinnen und Ärzte stellen nach wie vor die Diagnose und halten diese via Diagnoseschlüssel auf dem bekannten Rezeptformular (Muster 13) fest. Sofern auf der Rezeptvorderseite BLANKOVERORDNUNG vermerkt ist, obliegt die Wahl des Heilmittels, die Therapiefrequenz, die Dauer der Behandlungseinheiten sowie die Gesamtdauer der Behandlung den Ergotherapie Praxen.
Die Blankoverordnung in der Ergotherapie startet zunächst in den Diagnosegruppen PS3, PS4 und SB1, welche rund 20 Prozent der Versorgung ausmachen. Eingeführt wurde zudem ein Ampelsystem, welches die erbrachten Behandlungsintervalle prüft, um die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung zu gewährleisten. So gibt es z.B. in der roten Phase einen Vergütungsabschlag, um eine unwirtschaftliche Mengenausweitung zu verhindern.
Das Ampelsystem greift im Übrigen nicht bei Verordnungen des langfristigen Heilmittelbedarfs sowie bei besonderem Versorgungsbedarf.
Das Vergütungssystem der einzelnen ergotherapeutischen Maßnahmen bei dieser neuen Versorgungsform weicht insofern von der Regelversorgung ab, dass neben neuen Positionsnummern auch mit 15 Minuten Behandlungsintervallen gearbeitet wird. Zusätzlich wird eine neue versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung eingeführt, um den erhöhten Aufwand für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten abzudecken.
Die Integration der Blankoverordnung in die Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora sowie eine eindeutige Kennzeichnung auf dem Verordnungsformular ermöglicht auch in Zukunft einen reibungslosen Alltag in der Ergotherapie Praxis.
Folgende Funktionen zur Blankoverordnung sind zum 01.04.2024 in NOVENTI Ora integriert:
NOVENTI Ora vereinfacht die Erfassung von Blankoverordnungen dabei erheblich. Zudem erhalten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten einen Überblick zu Behandlungsvolumina und können, mit Hilfe einer Ampelskala, Überschreitungen sowie etwaige Kürzungen durch Krankenkassen vermeiden.
Seit 2021 führen die Heilmittelverbände Verhandlungen über fachliche und wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der Einführung der Blankoverordnung. Besonders im Fokus stehen dabei die Kriterien für eine wirtschaftliche Leistungserbringung, über die der GKV-Spitzenverband und die therapeutischen Verbände intensiv diskutieren. Aktuell gibt es demnach noch keine Einigungen für Physiotherapie, Logopädie und Podologie. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, informieren wir über unseren kostenlosen Heilmittelnewsletter.
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NEU: Mit Angaben zur Blankoverordnung Ergotherapie!