FAQ Sonderregelungen Rehasport

FAQs Rehasport (Hier geht es zu den FAQs Heilmittel)

Genehmigungsverfahren:
Weiterhin ist darauf zu achten, dass trotz Erweiterung des Genehmigungszeitraums nur die Anzahl der gesamten Übungseinheiten erbracht werden, welche genehmigt wurden. Auf der Teilnahmebestätigung hat der Leistungserbringer die Unterbrechung/ den Unterbrechungszeitraum aufgrund des Corona-Virus zu vermerken.

Verfallen verordnete Übungseinheiten bei Rehasport/Funktionstraining, die nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums stattfinden konnten?
Nein, die Verbände der Krankenkassen haben sich auf Bundesebene darauf geeinigt, den Bewilligungszeitraum unbürokratisch um den Zeitraum zu verlängern in dem keine Übungen stattfinden konnten. Eine weitere Genehmigung ist dazu nicht notwendig.


Was ist zu beachten wenn der Bewilligungszeitraum überschritten wird?
Es darf in dem erweiterten Zeitraum nur die Anzahl an Einheiten abgegeben werden, die tatsächlich genehmigt wurden.

Muss der Unterbrechungszeitraum auf den Teilnahmebestätigungen dokumentiert werden? 
Es liegen dazu momentan keine allgemeinen, für alle Kassen verbindlichen Vorgaben vor. Jedoch ist es sinnvoll, um Unklarheiten bei der Rechnungsprüfung vorzubeugen, den Unterbrechungszeitraum aufgrund Corona-Virus zu vermerken. Konkret wird dies von der AOK Bayern so erwartet.

Sind Teil- bzw. Zwischenabrechnung erlaubt?
Ja, es dürfen bereits geleistete Übungsveranstaltungen sofort abgerechnet werden auch wenn vertragliche Vereinbarungen ggf. konkrete Stichtage vorsehen.

Sind Videobehandlungen auch bei Rehasport und Funktionstraining möglich?
Ja, ab dem 03.04.2020 ist dies vorübergehend möglich. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen und Abrechnung veröffentlicht. Hier finden Sie die Regelungen.

 

Hinweis: Obwohl die Antworten auf die häufig gestellten Fragen nach gründlicher Recherche und bestem Wissen formuliert werden kann keine Haftung übernommen werden. Entscheidend sind jeweils die Aussagen der regional zuständigen Behörden.