Ab dem 01.09.2022 greift die Übergangsänderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung:
Die Übergangsänderungsvereinbarung ermöglicht es LogopädInnen, ab dem Behandlungsdatum 1. September 2022 wieder telemedizinische Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen, obwohl das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Vereinbarung stellt zunächst nur eine befristete Einigung zwischen den Vertragspartnern dar, die bis zur endgültigen Festsetzung der Vertragsinhalte durch die Schiedsstelle gelten.
Unser Kundenservice hat die aktuelle Preisliste für NOVENTI-AbrechnungskundInnen aufgeschlüsselt und notwendigen Informationen für Sie detailliert dokumentiert. NOVENTI KundInnen können Ihre Zuzahlungstabellen im OnlineCenter in der Rubrik "Preislisten" abrufen.
Preisliste Logopädie ab 01.09.2022
Für Behandlungen, die ab dem 01.09.2022 durchgeführt werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
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