Ab 01.04.2021 tritt die Erhöhung der Bundeshöchstpreise für physiotherapeutische Leistungen in Kraft.
Mit der am 31. März 2021 veröffentlichten Preisliste entspricht der GKV-Spitzenverband dem Schiedsspruch vom 08. März 2021. Durch die Erhöhung sollen die Kostensteigerungen in den Praxen zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 31. März 2021 ausgeglichen werden.
Die Bundeshöchstpreisliste ist eine Anlage zu den bestehenden Rahmenverträgen, die weiterhin Ihre Gültigkeit behalten. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen.
Höchstpreisliste Physiotherapie des GKV SV (Stand 30. März 2021).
Ausstehende Entscheidungen zu den Rahmenverträgen wurden noch nicht gefällt. Die Verhandlungen endeten am 25. März 2021 ergebnislos.Über weiter Entwicklungen werden wir Sie informieren.