Rehasport: Teilabrechnung


Vor allem in den Bereichen Rehasport und Funktionstraining kommt es aufgrund der Verordnungsdauer häufig zu Teilabrechnungen der Behandlungen. 
Bei notwendigen Korrekturen der Behandlungsdaten durch den Leistungserbringer müssen die noch abzurechnenden Daten deutlich von den bereits abgerechnete Daten unterschieden werden, um Absetzungen zu vermeiden.

Unser Tipp für Abrechnungskundinnen und -Kunden:
 

So bereiten Sie Ihre Verordnungen optimal vor

  1. Kennzeichnen Sie deutlich welche Daten bereits abgerechnet und/oder NICHT beachtet werden sollen. s. Musterbeispiel.
  2.  
  3. Streichung der einzelnen Zeilen mit einer schwarzen Linie je Behandlungsdatum.

Vermeidung von farblicher Kennzeichnung und Querstreichung

Bitte verzichten Sie auf farbige Kennzeichnungen und Querstreichungen.

Textmarker oder ähnliches können dazu führen, dass markierte Daten als „zur Abrechnung“ verstanden werden. Nur eine Streichung zeigt, welche nicht beachtet werden sollen. s. Beispiele

 

 

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