Mit der Entkopplung der Hygienepauschale von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im November 2021 wurde diese über die HygPV (Hygienepauschaleverordnung) vom Bundesministerium für Gesundheit zunächst bis zum 31.03.2022 verlängert.
Nun wurde die Hygienepauschale bis 30.06.2022 verlängert (Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/yUww42STkP8xZcwyaFm?0)
Damit gilt für Leistungserbringer: Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung kann weiterhin zusätzlich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
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