Manuelle Lymphdrainage - Verordnung MLD

Ab 1. Oktober gibt es wichtige Änderungen bei der Verordnung von Manueller Lymphdrainage (MLD), die für Physiotherapeuten relevant sind. 

Ärzte können MLD ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen. 
Die Entscheidung über die Dauer der Behandlung (30, 45 oder 60 Minuten) liegt bei den behandelnden Therapeuten. 

NEU: MLD-Verordnung ohne Angabe der Behandlungszeit

  • ICD-10-Code mit Ödem-Stadium entscheidend: Voraussetzung für die Verordnung ohne Zeitvorgabe ist, dass der Arzt im ICD-10-Code das Stadium des Ödems klassifiziert.
  • Liste der ICD-10-Codes: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Liste aller ICD-10-Codes bereit, bei denen eine Verordnung ohne Zeitvorgabe möglich ist. Diese Liste umfasst Lymphödeme, Lipödeme und Ödeme nach medizinischen Maßnahmen, jeweils mit den Stadien I, II und III.
  • Keine Angabe der Körperteile erforderlich: Die Angabe der zu behandelnden Körperteile ist auf der Verordnung nicht mehr erforderlich.
  • Sonderfall Stadium I: Bei Lymphödemen im Stadium I ist eine langfristige Behandlung in der Regel nicht erforderlich, aber eine zeitweise Verordnung von MLD kann indiziert sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die neuen Regelungen zur Verordnung von MLD bringen für Physiotherapeuten mehr Entscheidungsfreiheit und Autonomie mit sich. Es ist jedoch wichtig, sich über die Details der neuen Richtlinie zu informieren und bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

Voraussetzungen für MLD-Verordnung ohne Zeitangabe

  • Das Verordnungsdatum ist ab dem 1. Oktober 2024.
  • Im ICD-10-Code muss das Stadium des Ödems klassifiziert sein. 
  • Die Angabe der zu behandelnden Körperteile auf der Verordnung ist nicht erforderlich.
  • Bei Lymphödemen im Stadium I ist eine langfristige Behandlung in der Regel nicht erforderlich, jedoch kann eine zeitweise Verordnung von MLD indiziert sein.

TIPPS für die Annahme von MLD-Verordnungen:

Bitte prüfen Sie MLD-Verordnungen besonders gewissenhaft, um Absetzungen vorzubeugen. Trotz der positiven Neuerungen gibt es noch einige offene Fragen, da die Verhandlungen zur endgültigen Regelung zum Umgang mit einigen Fällen für Physiotherapeuten noch nicht abgeschlossen sind.

Insbesondere bei den sogenannten Ausnahmefällen mit MLD-45 zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme beziehungsweise beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf), bei denen die Umsetzungsmodalitäten bisher nicht zwischen Vertragspartnern konsentiert werden konnten.  

Ebenfalls unklar ist, wie der Arzt bei einem besonderen Versorgungsbedarf (BVB) das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben kann. 


In diesen Fällen empfiehlt der Berufsverband VPT, die Verordnung zurück zum Arzt zu geben und eine MLD-Verordnung mit Zeitangabe einzufordern. 

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

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