Versorgungszeitraum bei Hilfsmittel-Verordnungen

Bei bestimmten Hilfsmittelverordnungen müssen für die Abrechnung mit den Kostenträgern auch die Versorgungszeiträume angegeben werden. Die Regelung zu welcher Position/Artikel/Hilfsmittelkennzeichen ein Versorgungszeitraum gefordert wird, ist in den  Vertragsunterlagen/Preislisten mit den Kostenträgern definiert und kann dort nachgelesen werden.

 

Tipp: Prüfen Sie ob ein Versorgungszeitraum für die Abrechnung des Hilfsmittels erforderlich ist.

Angabe des Versorgungszeitraums auf der Hilfsmittel-Verordnung

  • Leistungserbringer können auf der Vorderseite des Muster 16 direkt zur Verordnungsangabe des Arztes einen schriftlichen Hinweis mit „Zeitraum Monat/Jahr“ oder „TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ“ handschriftlich oder aufgedruckt nachtragen.

Angabe des Versorgungszeitraums auf Rechnung und Lieferschein

  • Leistungserbringern wird empfohlen den Versorgungszeitraum auch auf der Rechnung bzw. dem Lieferschein zum verordneten Hilfsmittel aufzuführen. Nutzen Sie hierfür direkt die Bezeichnung „Versorgungszeitraum TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ
     

Information für NOVENTI Kunden - Rücksendung bei fehlendem Versorgungszeitraum

Ab dem 01. April 2024 senden wir Verordnungen bei denen ein Versorgungszeitraum von den Kostenträgern gefordert ist,
dieser aber nicht angegeben wurde, an unsere Kunden zurück, um Absetzungen zu vermeiden.

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