Videotherapie als Regelleistung Physiotherapie

Gemäß der Vereinbarung des GKV-Spitzenverbands mit den Berufsverbänden kann Videotherapie künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen zu einem definierten Anteil durchgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Vereinbarungen in der Physiotherapie - folgende physiotherapeutische Behandlungen können nun regelhaft per Video durchgeführt werden:

  • Krankengymnastik für Einzelne und Gruppen (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
  • Krankengymnastik bei Mukoviszidose (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
  • Krankengymnastik für das Zentrale Nervensystem (Bobath) für Kinder und Erwachsene (bis zu drei Behandlungseinheiten)
  • Manuelle Therapie (eine Behandlungseinheit)

Vereinbarungen in der Ernährungstherapie 
In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden.