Logopädie & Physiotherapie: Viele Anerkenntnisse der Bundesverträge sind zum aktuellen Zeitpunkt noch offen
Laut einer E-Mail des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) vom 06.12.2021 sind viele der notwendigen Anerkenntniserklärungen noch nicht bei den ARGEn eingegangen. Der GKV-SV hat die Krankenkassen, Berufsverbände und Zulassungsstellen informiert/empfohlen, das die Leistungserbringer, beim Nichteinhalten der Fristen, zwar vor dem anstehendem Entzug ihrer Zulassung erneut über die Folgen einer Nicht-Anerkennung informiert werden.
Leistungserbringer, die die Anerkenntniserklärung noch nicht eingereicht haben, sind dennoch dringend angehalten diese fristgerecht einzureichen. Hier finden Leistungserbringer Hinweise wie die Anerkenntniserklärungen einzureichen sind.
Fristen:
Logopädie: bis 15. Dezember 2021
Physiotherapie: bis 31. Januar 2021
In der Nachricht des GKV-SV heißt es:
Situation in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Den bundesweiten Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V haben aktuell 69 % der Zugelassenen anerkannt.
Trotz gemeinsamer Bemühungen von Krankenkassen, Berufsverbänden und Abrechnungszentren hatten am 31.08.2021 erst 43 % der Zugelassenen den bundesweiten Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V anerkannt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informierte daraufhin mit Schreiben vom 31.08.2021, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärungen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist im September 2021, nunmehr bis zum 15.12.2021 toleriert werden könne, ohne dass dies zum Verlust der Zulassung führt. Diese Fristverlängerung für die Anerkennung des Vertrages für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, läuft in Kürze aus. Nach Rücksprache mit dem BMG ist eine weitere Verlängerung der Anerkennungsfrist nicht geplant.
Situation in der Physiotherapie
Den bundesweiten Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V haben am 29.11.2021 erst 28 % der Zugelassenen anerkannt.
Die Frist für die Anerkennung des Vertrags läuft am 31.01.2022 aus. Dem Vernehmen nach hat das BMG eine Verlängerung der Anerkennungsfrist für diesen Bereich ausgeschlossen.
Tipps zur Einreichung der Anerkenntniserklärung
Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen sowie Berufsverbände der Heilmittelerbringer*innen entsprechend informiert und den ARGEn empfohlen: zugelassene Leistungserbringende, die den jeweiligen Bundesvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V noch nicht anerkannt haben, erneut über die Folgen einer Nicht-Anerkennung zu informieren, bevor die Zulassungen im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie nach dem 15.12.2021 sowie im Bereich der Physiotherapie nach dem 31.01.2022, entzogen werden.