Erfahren Sie in spannenden 60 Minuten, Wissenswertes über die Vorgaben für den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV)
Aufgrund des Schiedsspruches zu den Rahmenempfehlungen gemäß §127 Abs. 9 SGB V wird der elektronische Kostenvoranschlag für AugenoptikerInnen verpflichtend.
Verschiedene Kostenträger verwenden unterschiedliche Systeme, um Kostenvoranschläge entgegenzunehmen. Je nach Kostenträger gelten teilweise unterschiedliche inhaltliche Vorgaben.
Wir informieren Sie unter anderem über:
Diese und weitere relevante Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Live-Webinar. Hier haben Sie die Möglichkeit während des gesamten Webinars Ihre Fragen direkt an unsere ExpertInnen zu richten.
Mehr Informationen zum azh KVCheck, die ganzheitliche Lösung für mehr Komfort, finden Sie HIER.
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