Ärzte geben auf Muster 13 an, ob sie Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen. Das Muster 13 gilt seit 1.1.2021 und ersetzt auch die Formulare 14 oder 18 .
Was müssen Leistungserbringer aus dem Bereich Heilmittel bei der GKV-Abrechnung mit Verordnungsmuster 13 beachten?
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