In der Befunderhebung werden die Probleme des Patienten ermittelt. Außerdem werden gemeinsam mit dem Patienten Behandlungsziele und ein Behandlungsplan erstellt.
In die Anamnese gehört:
Der individuelle Behandlungsplan wird auf Grundlage der ärztlichen Verordnung, der Diagnose, der Leitsymptomatik sowie der therapeutischen Funktionsanalyse und Befunderhebung erstellt.
Die Verlaufsdokumentation dokumentiert den Behandlungsverlauf. Für jede Behandlungseinheit wird ein Bericht erstellt. Darin finden sich die erbrachten Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Die Dokumentation erfolgt während der Behandlung und wird vom Dokumentierenden signiert, handschriftlich oder elektronisch.
Der Therapiebericht wird, sofern der verordnende Arzt dies wünscht, zum Abschluss der verordneten Therapie erstellt. Der Arzt formuliert diesen Wunsch indem er auf dem Verordnungsvordruck ein Kreuzchen bei Therapiebericht Ja setzt. Auch hier gibt es kein einheitliches Muster nach dem der Therapiebericht zu erstellen ist. Auch die verordnenden Ärzte haben unterschiedliche Vorstellungen was den Therapiebericht betrifft. Grundsätzlich sollte der Therapiebericht folgende Inhalte enthalten:
<<< Zurück